Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Gesundheitlicher Verbraucherschutz ist Teil der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Insbesondere ist es Aufgabe des Staates, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel zu schützen. Hierfür leisten die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung und die entsprechende amtliche Untersuchungseinrichtung einen maßgeblichen Beitrag und sind insoweit Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Grundlage ist das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 330, 332).
Warnmeldungen nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB)
Übersicht aller Informationsmeldungen
Für Sachsen relevante Informationen nach § 40 Abs. 1a LFGB anderer Bundesländer.
Weitere Meldungen aus der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Hier finden Sie Themen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz von dauerhafter Aktualität.
Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmitteln
Die Vertreter der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und der Lebensmittelverband Deutschland e. V. (bis Juni 2019 BLL e. V.) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft empfehlen gemeinsam die Anwendung von »Orientierungswerten« für Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen (einschließlich deren struktureller Analoga) in Lebensmitteln.
Konkrete Werte liegen nunmehr für acht Lebensmittelkategorien vor (Stand August 2021).
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