Energiemarkt

Private Haushalte sind aufgrund ihres im Vergleich zu Unternehmen geringen Einzelverbrauchs die schwächsten Teilnehmer am Energiemarkt. Daher muss ihre Position durch bestimmte Rechte insgesamt gestärkt werden.
Haushalte mit geringem Einkommen sollen vor Energiearmut geschützt werden. Dabei sind gut verständliche Informationen und Überschaubarkeit (Transparenz) Voraussetzung für die Wahrnehmung von Verbraucherrechten. Energievergleichsportale müssen hohen Transparenzkriterien genügen. Verbrauchsabrechnungen müssen leicht verständlich sein, sei es in Bezug auf die Zusammensetzung der Netzentgelte, des Energiemixes oder der Einzelkomponenten der Stromkennzeichnung. Private Haushalte haben ein Recht auf den Wechsel des Versorgers und auf eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Als sogenannte Endkunden sind sie im Krisenfall abgesichert, wenn Energie im Falle einer nicht mehr ausreichenden Zufuhr (Energiemangellage) deutschlandweit staatlich verteilt werden müsste. Kein Privathaushalt bliebe dann ohne Energiezufuhr, genauso wenig Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere wichtige soziale Institutionen.
Energieeffizienz, der Ausbau erneuerbarer Energie und die Suche nach neuen Strategien sind Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben. Der Freistaat Sachsen leistet dazu seinen Beitrag - so wurde beispielsweise 2021 das sächsische Energie- und Klimaprogramm und 2022 die sächsische Wasserstoffstrategie beschlossen. Ein Bündel an Maßnahmen ist nicht nur mit Blick auf die Erreichung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele nötig, sondern auch in Bezug auf eine finanzielle Entlastung der privaten Haushalte. Unabhängige Information und Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist dabei ein wichtiger Mosaikstein.