Schulden/Verbraucherinsolvenz

Kredite gehören zum modernen wirtschaftlichen Leben. Sie sind oft notwendig und hilfreich. Produktive Kredite können den Fortschritt, die Produktivität, die Selbstständigkeit und den Einsatz der eigenen Arbeitskraft fördern. Wer sich dagegen beispielsweise den Barkauf eines Autos nicht leisten kann und auch auf den Kredit verzichtet, der verzichtet gegebenenfalls zugleich auf die Arbeitsstelle, den Großeinkauf, den Kindergarten, den Doppelverdienst und günstigen Urlaub. Kredite werden auch immer öfter gebraucht, um vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Allerdings gehen mit einer Kreditaufnahme immer auch Risiken einher. Krankheit, Scheidung, Mietrückstände, Arbeitslosigkeit, Unterhaltszahlungen, hohe Energiekosten und fragwürdige Angebote seitens Kreditgebern und sonstigen Finanzdienstleistern gepaart mit der Unkenntnis auf Verbraucherseite bringen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten.
Aus einer ganz »normalen« Verschuldung wird so mitunter eine Überschuldung. Das heißt, das Einkommen reicht nicht mehr aus, um allen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Pfändungen sind regelmäßig die Folge und verschlechtern die persönliche Lage weiter. In dieser Situation ist der gesetzliche Pfändungsschutz wichtig. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat grundsätzlich das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto mit einem Pfändungsfreibetrag. Letzter Ausweg ist oft ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.
Werden jedoch nicht rechtzeitig die richtigen Schritte eingeleitet, kann Überschuldung existenzielle Grundlagen - wie die Wohnung oder die Energieversorgung - gefährden. Betroffene brauchen rechtzeitig schnelle und professionelle Hilfe, die sie nicht mit hohen zusätzlichen Kosten belastet. Erste Anlaufstelle kann eine gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle sein. Sachsen fördert diese in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.