Verbraucherschutzrecht

Im deutschen Recht gibt es kein »Verbraucherschutz-Gesetzbuch«, in dem alles rund um den Verbraucherschutz fixiert ist. Die vielen Fragen des Verbraucherrechts sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich diesbezüglich die meisten rechtlichen Regelungen. Kaufverträge, Dienstverträge (Fitnessclub, Partnervermittlung), Werkverträge (Handwerk) und auch Reiseverträge sind darin zu finden. Dort ist auch definiert, wer Verbraucherin und Verbraucher ist (Paragraph 13 BGB). Wenn es um Kredite, Konten oder Zahlungskarten geht, finden sich im BGB ebenfalls Vorschriften. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wiederum legt fest, was gilt, wenn es um Versicherungsverträge geht. Das Wertpapierhandelsgesetz enthält dagegen Regelungen zum Schutz von Anlegenden. Die Preisangaben-Verordnung wiederum stellt klar, wie die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erfolgen hat. Und auch Datenschutz ist Verbraucherschutz.
Das Verbraucherschutzrecht berücksichtigt Situationen vor, während und nach Abschluss von Verbraucherverträgen. Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses geht es in der Regel um Informations- und Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Aufklärungs- und Dokumentationspflichten seitens der Unternehmen. Während des Zustandekommens von Verträgen liegt der Schwerpunkt bei Widerrufsrechten. Nach Vertragsabschluss geht es dann in der Regel darum, wie mit Vertragsstörungen, zum Beispiel bei Mängeln, umzugehen ist. In allen Phasen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die außergerichtlich oder gerichtlich geklärt werden können. Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen können eine kostengünstige Lösung sein, um relativ schnell außergerichtlich zu einem Kompromiss zu kommen.
Da für die meisten Laien juristische Fragen oft schwer zu beantworten sind, gibt es neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit der Verbraucherzentrale Sachsen einen gemeinnützigen Verein, wo Experten den Ratsuchenden persönlich mit Informationen und Empfehlungen helfen können. Qualifizierte Einrichtungen gemäß Paragraph 606 I Zivilprozessordnung können mittels verschiedener Klagearten, wie etwa der Unterlassungsklage, der Musterfeststellungsklage oder künftig der Abhilfeklage, helfen, Recht durchzusetzen.
Das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl unterstützt wiederum bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen aus Verbraucherverträgen.