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Verbraucherschutzpolitik

Bildmontage: Verbraucherpolitik

Verbraucherpolitik
(© webit!)

Verbraucherschutzpolitik bezeichnet alle politischen und verbandlichen Aktivitäten sowie staatlichen Maßnahmen, die dazu dienen, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher in der sozialen Marktwirtschaft gegenüber Unternehmen zu stärken und gegenläufige Interessen in ein Gleichgewicht zu bringen. Hierbei sind auch Belange eingeschlossen, die die gesellschaftliche Teilhabe von Verbraucherinnen und Verbrauchern an Konsum, an natürlichen Ressourcen, an Umweltgütern, an sozialen Errungenschaften ausmachen und alle befähigen, Konsumentscheidungen verantwortungsbewusst nach persönlichen, gesundheitlichen oder sozialen Kriterien im Interesse des Gemeinwohls zu treffen.

Verbraucherschutzpolitik beschäftigt sich mit Verbraucherrechten im Alltag, mit der digitalen Welt und der Telekommunikation, mit Finanzdienstleistungen, mit Energiethemen, mit Reisen, Mobilität und Freizeit, mit Fragen der Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie Preisangaben. Ebenfalls dazu gehört die Überwachung und Kontrolle von Messgeräten, welche im amtlichen und geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden. Nachhaltiger Konsum, Wettbewerb, Verbraucherbildung und Verbraucherforschung gehören ebenso in dieses weite Feld. Die Gebiete des Arbeitsrechts, Ehe- und Unterhaltsrechts, Erbrechts, Gewerberechts und Grundstücksrechts gehören jedoch nicht dazu.

Verbraucherpolitik findet zunehmend auf europäischer Ebene, in besonderem Maße auf Bundesebene, aber auch vielfältig auf Landesebene statt. So werden nach vorheriger Beteiligung der Mitgliedsstaaten europäische Verordnungen mit direkter nationaler Wirkung erlassen oder EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Auf Bundesebene befassen sich verschiedene Ministerien mit dem Verbraucherschutz, wobei ein Ministerium die Federführung hat. Bund und Länder nutzen die jährliche Verbraucherschutzministerkonferenz zur direkten Zusammenarbeit. Auf Landesebene befassen sich die Mitglieder des Landtages mit verbraucherpolitischen Fragen. In den im Landtag vertretenen Fraktionen fungiert je eine Mandatsträgerin oder ein Mandatsträger als Sprecherin oder Sprecher für verbraucherpolitische Belange. Verbraucherschutz wird aktuell im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt behandelt. Die sächsische Staatsregierung verantwortet die Umsetzung der dort getroffenen Beschlüsse. Die Verbraucherzentrale Sachsen wiederum leitet aus ihrer Beratungspraxis verbraucherpolitische Forderungen ab und setzt sich für deren Umsetzung aktiv mit ein.

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© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz