Lebensmittelsicherheit, Täuschungsschutz und Verbraucherinformation

Für die Sicherheit und den Schutz vor Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und kosmetischen Mitteln sind in erster Linie die Unternehmen verantwortlich. Dazu haben sie eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu beachten. Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert.
Zum 01.05.2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Das hiermit verfolgte Ziel einer verbesserten Verbraucherinformation ist zugleich Teil einer modernen Verbraucherpolitik. Mit dem VIG wird diesem Anliegen im Geltungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Rechnung getragen, da insbesondere im Lebensmittelsektor viele Menschen ein besonderes Informationsbedürfnis haben. Nähere Informationen zur Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes erhalten Sie hier.