Kosmetische Mittel
Was sind kosmetische Mittel?
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Seifen, Duschbäder, Shampoos, Cremes, Lotionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle (Zahnpasten, Mundwässer) in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern (Haarfärbemittel, Nagellacke), sie zu schützen (Handschutzcreme, Sonnenschutzmittel), sie in gutem Zustand zu halten (Lippenpflege) oder den Körpergeruch zu beeinflussen (Deodorants).
Problematisch gestaltet sich oft die Einordnung von Grenzprodukten (Borderline-Produkte) zu:
- Arzneimitteln (Gelenksalbe, Erkältungsbad)
- Medizinprodukten (Gebisshaftcreme, Zahnbleichmittel)
- Lebensmitteln (Haut- und Haarkapseln zum Einnehmen)
- Bedarfsgegenständen (feuchte Pflegetücher)
- Bioziden (Antimückenhautspray)
Mittel zum Tätowieren (Tätowierfarben und Permanent-Make up) werden ebenfalls an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen untersucht, da diese Produktgruppe in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) aufgenommen wurde. Diese Erzeugnisse zählen jedoch nicht zu den kosmetischen Mitteln. Sie werden seit 2008 in der Tätowiermittel-Verordnung bezüglich ihrer Zusammensetzung und Kennzeichnung geregelt.
Welche Untersuchungen und Prüfungen werden durchgeführt?
- Prüfung auf verbotene Stoffe (circa 1400 Stoffe sind gesundheitlich bedenklich) sowie auf eingeschränkt zugelassene Stoffe, wie zum Beispiel Fluorid, Wasserstoffperoxid oder Wirkstoffe wie Deodorantien.
- Schwerpunktmäßig erfolgt seit einigen Jahren auch die Untersuchung auf Inhaltsstoffe mit erhöhtem Potential zum Auslösen von Allergien, wie Duftstoffe und Haarfarben.
- Routinemäßig wird auf Konservierungsmittel und UV-Filtersubstanzen geprüft, um Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstmengen zu kontrollieren.
- Wertbestimmende Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel Vitamine, Pflanzenwirkstoffe oder Proteine werden analysiert und hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Werbeaussagen der Hersteller überprüft. Dies dient dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung.
- Überprüfung der Kennzeichnungsvorschriften
Sind kosmetische Mittel sicher?
Kosmetische Erzeugnisse dürfen bei ihrem bestimmungsgemäßen oder vorauszusehenden Gebrauch nicht geeignet sein, die Gesundheit zu schädigen. Dies gilt auch für kosmetische Produkte, die aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Aufmachung mit Lebensmitteln verwechselt werden können und dabei irrtümlich geschluckt werden.
An der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen werden jährlich circa 800 kosmetische Proben untersucht und begutachtet. Sie werden stichprobenartig im Handel (Drogerien, Supermärkte, Messen, Märkte, Friseur- und Kosmetiksalons) und direkt bei Herstellern und Importeuren amtlich entnommen.
Selten werden Proben aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung beziehungsweise des mikrobiologischen Status als gesundheitsschädlich beurteilt.
Letzte Beispiele hierfür waren unter anderem ein Haargel, das aufgrund seines analysierten Nitrosamingehaltes ein nicht tolerierbares Krebsrisiko aufwiest, oder mit Darmkeimen verunreinigte Duschbad-Erzeugnisse, die bei der Anwendung zu Infektionen oder Entzündungen beim Verbraucher führen konnten. Die Untersuchungsergebnisse waren Anlass dafür, die genannten Erzeugnisse vom Markt zu nehmen.
Insgesamt wird bundesweit eingeschätzt, dass kosmetische Mittel für den Verbraucher sicher und unbedenklich sind.
Bei den Mitteln zum Tätowieren zeigen die jüngsten Untersuchungsergebnisse der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen, dass auch schwarze Farben nicht immer ungefährlich sein müssen. Nachdem bisher vor allem bunte Tattoofarben aufgrund der enthaltenen kritischen Azo-Farbstoffe in die Schlagzeilen gekommen waren, enthielten von 13 untersuchten schwarzen Tattoofarben acht bedenkliche Mengen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden die entsprechenden Erzeugnisse oder Tatoofarben ebenfalls vom Markt genommen.
Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden
Hersteller und Importeure müssen für jedes kosmetische Erzeugnis umfangreiche Produktangaben bereithalten; diese sogenannten Produktinformationsdateien beinhalten unter anderem Spezifikationen, Sicherheitsbewertungen und Wirksamkeitsnachweise.
Die Kontrolle dieser Angaben sowie die Überprüfung der Kosmetik-Produktion nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis erfolgt in der Regel durch Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter unter Einbeziehung der Kosmetik-Sachverständigen der LUA.
Neues Kosmetik-Recht
Seit Juli 2013 gilt die EG-Kosmetikverordnung 1223/2009.
Wichtige Neuerungen:
- Notifizierung der Rahmenrezepturen für die Behandlung von Vergiftungsfällen erfolgt auf EU-Ebene (Online-Notifizierungssystem der EU-Kommission »Cosmetic Products Notification Portal « CPNP)
- Inhalt der Sicherheitsbewertungen wird konkretisiert und erhält einen höheren Stellenwert
- Spezielle Regelungen zum Einsatz von Nanomaterialien