Bedarfsgegenstände
Bedarfsgegenstände unterliegen dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Die Überwachung dieser Erzeugnisse gliedert sich in die amtliche Lebensmittelüberwachung ein.
Bedarfsgegenstände sind Gegenstände des täglichen Lebens, die direkt oder indirekt auf den Menschen einwirken können. Dazu zählen unter anderem Lebensmittelkontaktmaterialien, die indirekt über eine Kontamination der dann verzehrten Lebensmittel zu einer Exposition des Verbrauchers führen können (zum Beispiel Ess-, Trink-, Kochgeschirr, Verpackungen für Lebensmittel), weiterhin Bedarfsgegenstände mit längerfristigem Hautkontakt (zum Beispiel Bekleidungstextilien, Schmuck), aber auch Reinigungsmittel für Haushalt und Lebensmittelbetriebe, Spielwaren und Scherzartikel und andere mehr.
Überwachung
Durch Betriebskontrollen bei Herstellern von Bedarfsgegenständen sowie durch Probeentnahmen im Einzelhandel tragen die Lebensmittelüberwachungsbehörden dafür Sorge, dass sowohl Hersteller als auch Importeure und Händler ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen.
Zur analytischen Prüfung und nachfolgenden Beurteilung der Bedarfsgegenstände ist es insbesondere von Bedeutung sich mit den chemischen und physikalischen Eigenschaften der Rohmaterialien und Werkstoffe, aus denen sie hergestellt wurden, zu befassen. Entsprechend resultiert aus der breiten Palette der Erzeugnisse eine Vielzahl an analytischen Aufgabenstellungen.
Für die gesundheitliche und rechtliche Bewertung der Analysenergebnisse ist primär zu berücksichtigen, inwieweit schädliche Stoffe aus den Gegenständen in Lebensmittel übergehen beziehungsweise über die Haut aufgenommen werden und somit in den Organismus gelangen. Allein die Verwendung kritischer Stoffe bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen ist nicht zwingend ein Beleg für ein Gefährdungspotenzial, vielmehr ist immer die Exposition des Verbrauchers gegenüber solchen Stoffen zu berücksichtigen.
In den letzten Jahren stand wiederholt der Übergang (Migration) von unerwünschten Stoffen aus Verpackungsmaterialien in Lebensmitteln im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Im Rahmen der Mitarbeit an Entscheidungshilfeprojekten des ehemaligen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) wurden Untersuchungen zur Migration unerwünschter Stoffe aus bedruckten Verpackungen (Druckfarbenbestandteile) beziehungsweise Recyclingpapieren (Mineralölbestandteile) durchgeführt, um das Ausmaß dieser Kontamination einschätzen zu können sowie Basisdaten für die Festlegungen notwendiger gesetzlicher Regelungen zu liefern.
Häufige Beanstandungsgründe bei der Warengruppe Spielwaren sind Gefahren durch die äußere Form sowie die Verschluckbarkeit einzelner Teile, überhöhte Restlösungsmittel- oder Schwermetallgehalte in Farben, eine vermeidbare Formaldehydabgabe von Holzspielzeug oder Phthalat-Weichmacher in Kunststoffartikeln für Babys und Kleinkinder. Bezüglich der rechtlichen Beurteilung nehmen die Spielwaren eine gewisse Sonderstellung ein. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer stofflichen Beschaffenheit in Teilen dem deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Die Anforderungen an die mechanisch-physikalischen Eigenschaften (Konstruktion, Formgebung, Stabilität), die Kennzeichnung sowie auch an einige chemische Teilaspekte werden durch die Bestimmungen des Gerätesicherheitsgesetzes und nachfolgender Produktverordnungen (Spielzeugsicherheitsverordnung) geregelt. In beiden Fällen stehen die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit bei der bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Verwendung im Vordergrund, jedoch sind unterschiedliche Behörden für die Anordnung beziehungsweise den Vollzug von Maßnahmen im Falle von Abweichungen verantwortlich.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis zur Beurteilung von Bedarfsgegenständen bildet das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG), das grundlegende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers enthält. Insbesondere für Lebensmittelkontaktmaterialien wurden die Vorschriften europaweit harmonisiert (unter anderem Verordnungen (EG) Nr. 1935/2004 und 10/2011). Darüber hinaus enthält die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung spezielle Regelungen für einzelne Produkte oder Produktgruppen.