Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK)
Initialzündung für die Erneuerung des Verbraucherschutzes war die BSE-Krise Ende 2000, Anfang 2001. Frühere regionale Probleme des gesundheitlichen Verbraucherschutzes waren im Zuge der Globalisierung immer deutlicher nur noch bundesweit oder gar auf europäischer Ebene lösbar. So trafen sich am 29. Januar 2001 erstmals die Verbraucherschutzminister der 16 Bundesländer und diskutierten, wie die Verbraucherschutzpolitik verbessert und die Verbraucherschutzbürokratie auf Länderebene besser vernetzt werden könne, um schneller und effektiver Probleme mit der Lebensmittelsicherheit zu lösen. Im Dezember 2006 wurde aus der zu Beginn noch losen und informellen VSMK ein offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung.
Jährlich treffen sich die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister einmal, um über die übergreifenden und wegweisenden Themen des Verbraucherschutzes zu debattieren und zu befinden. Sachsen wird auf der VSMK von Staatsministerin Barbara Klepsch vertreten.
Seit 2009 wird die VSMK von einer Amtschefkonferenz (ACK) vorbereitet, auf der die Staatssekretäre zusammenfinden. Hier wird Sachsen durch Staatssekretärin Andrea Fischer vertreten.
Der Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz wechselt jährlich zu Beginn des Kalenderjahres. Im Jahr 2017 wird der Freistaat Sachsen erstmals den Vorsitz der Konferenz übernehmen.
Während die VSMK und die ACK Beschlussvorschläge diskutieren und dann befürworten oder ablehnen, ist die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) ein Arbeitsgremium, in dem umfangreiche inhaltliche Arbeit stattfindet. Mindestens zwei Mal im Jahr treffen sich die 16 Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter aus den Verbraucherschutzministerien der Bundesländer mit den Vertretern des Bundesministeriums für Justiz Verbraucherschutz (BMJV) und klären wesentliche Fragen der länderübergreifenden Zusammenarbeit.
Weitere Informationen finden Sie unter: