Reiseversicherung
Wenn eine teure Reise ins Ausland führen soll, dann braucht man eine Auslandsreisekranken- und eine Reiserücktrittsversicherung. Die spezielle Krankenversicherung ist für jeden sehr wichtig, weil die gesetzlichen Krankenkassen einige Kosten (wie den medizinisch notwendigen Rücktransport) nicht übernehmen. Von einem solchen Ausschluss können ebenso privat Krankenversicherte betroffen sein. Auch die Beamtenbeihilfe trägt in der Regel keine Rücktransportkosten.
Auf das Preis-/Leistungsverhältnis der Versicherung sollte besonders geachtet werden. Preiswert bedeutet nicht immer gut. Geht es beispielsweise um optimalen Schutz, spielen die vertraglichen Regelungen für den Krankenrücktransport eine bedeutende Rolle. Einige Versicherer zahlen nur, wenn ein Rücktransport medizinisch notwendig ist. In Ländern mit guter medizinischer Versorgung (USA, Kanada etc.) ist dann eine Rückkehr ins Heimatland ausgeschlossen, es sei denn, der Patient trägt die Kosten selbst. Besser ist es, wenn der Versicherer auch zahlt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist.
Auch die sogenannten »Kriegsklauseln« in den Versicherungsbedingungen werden nach den Unruhen in Afrika und Asien in letzter Zeit immer wichtiger. Viele Versicherer orientieren sich hierbei an den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Hat die Behörde für ein Reiseland eine Warnung ausgesprochen und reisen die Urlauber trotzdem ein, sind sie in der Regel nicht mehr versichert. Nur einige wenige Versicherer sehen in Spezialtarifen keine Beschränkungen vor. Die Versicherungsnehmer sind dann im Ausland auch bei Unruhen oder Krieg rundum krankenversichert. Werden Urlauber hingegen von Unruhen während ihres Urlaubs überrascht, sind die Regelungen der Versicherer unterschiedlich. Einige verlangen eine unverzügliche Ausreise, also ohne schuldhaft zu zögern. Andere gewähren für die Zeit von 7 beziehungsweise bis zu 14 Tagen noch einen Versicherungsschutz. Danach ist der Urlauber nicht mehr krankenversichert. Wünschenswert wären Regelungen, wonach Reisende das Land nicht vorzeitig verlassen müssen, ohne ihren Versicherungsschutz zu riskieren. Derartige Tarife werden aber nur von wenigen Versicherern angeboten. Darüber hinaus werden der Auslandsreisekrankenschein beziehungsweise die Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen von den ausländischen Ärzten nicht immer anerkannt, sodass Sie dann bar im Voraus zahlen müssen.
Die deutschen Entgeltsätze der Kassen decken sich aber nicht in jedem Fall mit der Abrechnung des Arztes. Auch hier kann eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Erstattung des Betrages helfen, sofern die Behandlung vom Leistungskatalog der Police erfasst ist. Wer öfter ins Ausland verreist, ist mit einem Jahresvertrag besser bedient als mit einer Kurzzeitpolice für jede einzelne Reise. Preiswerte Gesellschaften bieten Jahrespolicen für weniger als 10 Euro pro Person an. Einige Gesellschaften bieten auch günstige Familientarife unter 20 Euro an. Senioren über 60 müssen oft deutlich höhere Prämien zahlen. Selbst die günstigsten Tarife liegen knapp unter 30 Euro.
Reiserücktrittsversicherung
Manchmal kommt es auch vor, dass man eine gebuchte Reise, etwa wegen schwerer Krankheit nicht antreten kann. Eine Stornierung kurz vor Reiseantritt kann dann richtig teuer werden. Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung hat man die Möglichkeit, diese Rücktrittskosten mit Ausnahme eines in der Regel vereinbarten geringen Selbstbehalts abzusichern. Für jeden erdenklichen Reiserücktritt, etwa weil man sich ein anderes Reiseziel ausgesucht hat, kommt die Versicherung allerdings nicht auf. Versichert sind unerwartete schwere Erkrankungen, Tod, Unfälle, Impfunverträglichkeit und schwere Schäden am Eigentum, zum Beispiel durch eine Überschwemmung. Reiseabbruch und eine verspätete Rückkehr aus den gleichen Gründen können mitversichert werden. Grund für die Stornierung können aber auch Krankheit oder Unfall von nahestehenden Personen zu Hause sein. Gute Tarife erstatten Stornokosten nicht nur, wenn den nächsten Angehörigen etwas passiert, sondern erweitern den Kreis auch auf entferntere Verwandte und betreuende Personen von Pflegebedürftigen, die nicht mitreisen.
Wichtig ist zu wissen, dass die Reiserücktrittskostenversicherung spätestens 14 bis 21 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen sein muss. Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Guter Vollschutz (beinhaltet Reiserücktritt und Reiseabbruch) wird einer Person beispielsweise für eine bis zu 1500 Euro teure Reise schon ab 51 Euro angeboten. Eine dreiköpfige Familie würde bei einem günstigen Anbieter circa 60 Euro zahlen. Für das Reisegepäck reicht zumeist der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung aus. Transportunternehmen und Hotels kommen in einem bestimmten Maß ebenfalls für gestohlenes Gepäck auf.
Mehrere Versicherungen – ein Paket
Gleich mehrere Reiseversicherungen werden von den Versicherungsgesellschaften im Paket angeboten. In den letzten Jahren standen diese im Mittelpunkt der Kritik, da in ihnen viel unnützes Beiwerk enthalten war. Deshalb kam es zu einigen positiven Veränderungen.
Heute bestehen diese Ferienpakete bei den Marktführern aus vier Versicherungen: Reiserücktrittskosten-, Soforthilfe-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung. Das Doppelversicherungsproblem ist aber auch weiterhin nicht gänzlich beseitigt. Billig ist dieser Rundum-Schutz im Regelfall nicht: Für eine 14-tägige Reise innerhalb Europas kann eine dreiköpfige Familie beispielsweise 102 Euro zahlen.
Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland reisen, empfiehlt es sich oft, eine zeitlich begrenzte Vollkaskoversicherung abzuschließen, denn die Leistungen bei Haftpflichtschäden sind nicht überall so hoch wie in Deutschland. Wer oft und viel im Ausland unterwegs ist, kann auch über einen Autoschutzbrief nachdenken. Die Leistungen reichen von der Pannenhilfe bis zur Vergabe von Darlehen und den Rücktransport zum Wohnort. Wer sich im Ausland ein Auto mieten will, sollte an eine Erweiterung seines Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes denken. Diese so genannte »Mallorca-Police« gilt europaweit (einschließlich der Kanarischen Inseln) und kostet circa 20 Euro. Damit besteht eine Absicherung mindestens in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme in Deutschland.