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Pharmakologisch wirksame Stoffe

Was ist der Zweck der Untersuchungen auf pharmakoligisch wirksame Stoffe?

Die Hauptaufgabe besteht in der Untersuchung von Lebensmitteln und anderen tierischen Produkten auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen, die als Tierarzneimittel oder Masthilfsmittel in der Tierhaltung eingesetzt werden können.

Untersucht werden Fleisch, Milch, Aquakulturen, Eier, Geflügel, Honig und lebende Tiere zum Beispiel auf Antibiotika wie Chloramphenicol, Tetracycline und Sulfonamide.

Was ist der Nationale Rückstandskontrollplan NRKP?

Für die Kontrolle von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft gibt es konkrete Regelungen der Europäischen Union (Richtlinien und Entscheidungen), die im jährlich erstellten "Nationalen Rückstandskontrollplan" des jeweiligen Mitgliedstaates umgesetzt werden. Die Probenentnahmenerfolgen unter anderem vom lebenden Tier in Erzeugerbetrieben und Schlachthöfen.

Was ist erzeugerorientiert?

Die Proben werden auf Basis der Tierbestandszahlen, Schlachtzahlen und Produktionszahlen, bezogen auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes Sachsen, genommen.

Welche weiteren Untersuchungen gibt es?

Es werden auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Probenaufkommen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf pharmakologisch wirksame Stoffe kontrolliert (beispielsweise Importproben).

Verbotene, nicht zugelassene und zugelassene Substanzen?

Das EU-Recht legte fest, welche Stoffe an lebensmittelliefernden Tieren nicht eingesetzt werden dürfen (verbotene und nicht zugelassene Stoffe) und regelt für zugelassene Stoffe die maximal zulässige Rückstandskonzentrationen (MRL).

Die Festlegung der MRL kann für verschiedene Tierarten und auch Matrices wie Niere, Leber oder Muskulatur unterschiedlich sein. 

Zu den verbotenen Substanzen zählt beispielsweise das Chloramphenicol, zu den nicht zugelassenen Stoffen zum Beispiel das Malachitgrün.

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© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz