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Futtermittelkontrolleur (m/w/d)

Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung besteht darin, das hohe Verbraucherschutzniveau mit einer ziel- und risikoorientierten Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer abzusichern. Deshalb muss ein Futtermittelkontrolleur nicht nur über einschlägige Rechtskenntnisse, sondern auch über vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse verfügen, um die Bewertung der Sachverhalte und Befunde im Hinblick auf Verbraucher, Tiergesundheit oder Umwelt bearbeiten zu können.

Zugangsvoraussetzungen

Bundeseinheitliche Regelung in § 2 Futtermittelkontrolleur-Verordnung (FuttMKontrV).

Die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wer

  • ein Hochschulstudium im Bereich der Agrarwirtschaft, Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie oder Veterinärmedizin erfolgreich abgeschlossen hat,
  • oder einen Beruf im Bereich der Futtermittelherstellung und -verarbeitung sowie eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung, insbesondere Meisterprüfung und eine daran anschließende mindestens 3-jährige Berufserfahrung in leitender Tätigkeit in einem Betrieb der Futtermittelwirtschaft
  • oder Techniker/Absolvent der Fachrichtung Agrarwirtschaft mit mindestens 3-jähriger leitender Tätigkeit in der Futtermittelproduktion
  • und zusätzlich den erfolgreichen Abschluss eines mindestens 6-monatigen Lehrgangs nach § 3 der Futtermittlkontrolleur-Verordnung (FuttMKontrV) nachweisen kann.