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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Meldung vom 01.06.2023 (Letzte Aktualisierung 01.06.2023)

Produktinformation

Bezeichnung des Lebensmittelsverschiedene im Fleischkühlhaus gelagerte Lebensmittel
Charge/Partiehergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 19.04.2023
HerkunftDeutschland

Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

Name/Firma und AdresseFleischerei Drechsler, Karlsbader Str. 104, 09465 Sehmatal-Sehma
Tätigkeit
  • Erzeuger/Hersteller

Angaben zum Produktverantwortlichen

Name/Firma und Adresse
Tätigkeit

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
    RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    BeschreibungEs wurden wiederholt verschiedene Abfälle in Müllsäcken bzw. offen in E2-Kisten in Kühlräumen direkt neben Lebensmitteln gelagert.

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
    Wettinerstraße 61
    08280 Aue

    Datum19.04.2023

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
    Wettinerstraße 61
    08280 Aue

    DatumDonnerstag, 01. Juni 2023, 09:33 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • Entsorgung der Abfälle (19.04.2023)

    Meldung vom 15.05.2023 (Letzte Aktualisierung 15.05.2023)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsChilli geschrotet mit Kerne Gewürzzubereitung
    Charge/Partie14122022-11
    Mindeshaltbarkeitsdatum01.12.2023
    HerkunftBerlin
    Verpackt für ÖZKAN FOOD

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseÖZKAN FOOD GmbH
    Dürüm Bäckerei
    Umgehungsstr. 17a
    02708 Rosenbach
    Tätigkeit
    • Inverkehrbringer/Händler

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und AdresseAdler-Gewürze GmbH
    Tempelhofer Weg 12
    12347 Berlin
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

    Probennummer: 26-23-20-524

    Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
    Ochratoxin A 46,5 µg/kg20µg/kgArtikel 1 Abs.1 Abschnitt2 Nr. 2.2.14 VO(EG) Nr. 1881/2006

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
    Georgewitzer Straße 58
    Haus 111
    02708 Löbau

    Datum27.03.2023

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
    Georgewitzer Straße 58
    Haus 111
    02708 Löbau

    DatumMontag, 15. Mai 2023, 08:41 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • keine Ware mehr vorhanden beim Inverkehrbringer (27.03.2023)

    Meldung vom 04.05.2023 (Letzte Aktualisierung 04.05.2023)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsDöner, Pizza
    HerkunftSachsen

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseAlanya Döner und Pizza Fried Chicken
    Brückenstraße 8
    09111 Chemnitz
    Imbissbetrieb
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller
    • Inverkehrbringer/Händler

    Grund der Information

    § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

    Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

    VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
    RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    Beschreibung- unsachgemäßes, ungeschütztes Auftauen von Frischfleisch zur Herstellung von Drehspießen - Lagerung von Geflügelfleisch, Eierzeugnissen, Fleischerzeugnissen wiederholt bei zu hohen Temperaturen - ungetrennte Lagerung von unverpacktem und vorverpacktem Fleisch, unverpackten und vorverpackten Backwaren im Tiefkühlraum
    VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
    Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
    Beschreibung- zahlreiche, nicht unerhebliche Reinigungsmängel im Lebensmittelbehandlungsbereich (u.a. mit angetrockneten Fleischresten verschmutzter Fleischwolf, Fliesenwände und Fußboden altschmutzig) und in den vorhandenen Kühl- und Tiefkühleinrichtungen
    VerstoßIrreführende Angaben
    Rechtsgrundlage§ 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
    Beschreibung-wiederholt im Aushang Kennzeichnung von "Schinken gefarmt" bei Verwendung/ Abgabe von Truthahn-Pizza-Belag

    Verstoß feststellende Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
    Düsseldorfer Platz 1
    09111 Chemnitz

    Datum11.04.2023

    Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

    Behörde

    Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
    Düsseldorfer Platz 1
    09111 Chemnitz

    DatumDonnerstag, 04. Mai 2023, 10:38 Uhr

    Maßnahmen des Unternehmens

    • Bis zur amtlichen Nachkontrolle am 17.04.2023 erfolgte eine Grundreinigung. (17.04.2023)

    Meldung vom 06.04.2023 (Letzte Aktualisierung 06.04.2023)

    Produktinformation

    Bezeichnung des LebensmittelsVerschiedene in einem Tiefkühlschrank gelagerte, jedoch aufgetaute und faulig riechende Lebensmittel wie Fleischknochen, Kaninchenteile, Wurstmasse und Kroketten.
    Charge/Partiehergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 22.02.2023
    HerkunftDeutschland

    Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

    Name/Firma und AdresseFleischerei Drechsler, Karlsbader Str. 104, 09465 Sehmatal-Sehma
    Tätigkeit
    • Erzeuger/Hersteller

    Angaben zum Produktverantwortlichen

    Name/Firma und Adresse
    Tätigkeit

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
      BeschreibungEs wurden wiederholt verdorbene Lebensmittel vorgefunden, zuletzt zur Kontrolle am 22.02.2023 aufgetaute und faulig riechende, ursprünglich tiefgekühlte Lebensmittel (z.B. Fleischknochen, Kaninchenteile, Wurstmasse, Kroketten) in einem Tiefkühlschrank. Die amtliche Temperaturmessung im Tiefkühlschrank ergab Werte zwischen 0 °C und 4,9 °C.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      Datum22.02.2023

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      DatumDonnerstag, 06. April 2023, 12:40 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Entsorgung der Lebensmittel (22.02.2023)

      Meldung vom 20.03.2023 (Letzte Aktualisierung 20.03.2023)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten Lebensmittel, insbesondere Fettgebäck.
      Charge/Partiehergestellt am 07.02.2023
      HerkunftDeutschland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseBäckerei Fröhlich, Obere Hauptstr. 86, 09376 Oelsnitz/ Erzgeb.
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungDie Softeismaschine war im Inneren massiv verschmutzt. Hier waren dicke, dunkle pelzige, schimmel-ähnliche Verschmutzungen und Ablagerungen sichtbar. In den Eisbehältern stand eine trübe Flüssigkeit, die mit schimmelähnlichen Belägen besetzt war. Die Zapfarmatur außen war mit Eisrückständen verschmutzt und in der Tropfrinne lagen Fliegenkadaver. Wahrnehmbar war auch ein muffig fauliger Geruch, der sich nach dem anheben des Deckels verbreitete. In der Verkaufskühltheke, in welcher Gebäckstücke lagerten, wurden starke Altverschmutzungen, toten Insekten und angeschimmelte Reste im Bereich der Lüfter vorgefunden. Daneben wurden in allen anderen Teilbereichen Verschmutzungen der Räumlichkeiten selbst sowie bei Mobiliar und Gerätschaften vorgefunden (z.B. mehrere Kühlschränke innen stark verunreinigt, dunkle und z.T. fettige Altverschmutzungen im Bereich Handwaschbecken und Arbeitstisch Backstube, bei Boden-Randbereichen, Wandbereichen, Arbeitsgeräten, Regalen, Abzugshaube und Arbeitstischen im Fettbackraum, im Garraum, im TK-Haus sowie den Arbeitsflächen, der Aufschlagmaschine und dem Bereich zwischen Kühlschrank und Arbeitstisch im Vorbereitungsraum). Die Spülmaschine war Innen mit dunklen, verkrusteten Altverschmutzungen verunreinigt, im Bodenbereich stand altes, trübes Spülwasser.
      VerstoßMängel bei der Personalhygiene
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungAn den Handwaschbecken in der Backstube und im Personal-WC stand kein Warmwasser zur Verfügung. Am Handwaschbecken im Personal-WC fehlten Papierhandtücher. Das Handwaschbecken in der Backstube war vollgestellt und so nicht nutzbar.
      VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
      BeschreibungDas Fett im Fettbackgerät zur Herstellung von Fettgebäck war verdorben.
      VerstoßEkelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren
      Rechtsgrundlage§ 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
      BeschreibungIn der Backstube lagen am Fenster und in einem Eimer unter dem Handwaschbecken Zigarettenstummel, Ziga-rettenschachteln und Zigarettenasche.
      VerstoßAnderer Verstoß
      RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. 6 Nr. 1 VO (EG) 852/2004
      BeschreibungNeben der Ausrollmaschine stand ein randvoller Mülleimer (ca. 30l Volumen) mit Eierschalen, auf denen sich lebende Fliegen befanden.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      Datum07.02.2023

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      DatumMontag, 20. März 2023, 13:23 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • Reinigung der Betriebsstätte, Entsorgung von Lebensmitteln, Warmwasser an Handwaschbecken bis zur Nachkontrolle am 09.02.2023; Reinigung Fettbackraum bis zur Nachkontrolle am 16.02.2023 (16.02.2023)

      Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

      Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 07.02.2023 jegliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln amtlich untersagt. Nach vorgenommener Reinigung wurde die Betriebsbeschränkung am 09.02.2023 aufgehoben. Weiter ausgenommen blieb bis 16.02.2023 das Inverkehrbringen von Fettgebäck.

      Meldung vom 20.03.2023 (Letzte Aktualisierung 20.03.2023)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsKonditoreiware
      HerkunftSachsen

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseKonditorei Kretschmer
      Berliner Straße 38
      02826 Görlitz
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      Beschreibungnicht beseitigte Schimmelbildung in Produktionsräumen unzureichende Reinigung der Produktionsräume, Ausrüstungen
      VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungNachweis von mesophilen Keimen, Pseudomonaden und Enterobacteriacea in Kondiware

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
      Georgewitzer Straße 58
      Haus 111
      02708 Löbau

      Datum08.02.2023

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
      Georgewitzer Straße 58
      Haus 111
      02708 Löbau

      DatumMontag, 20. März 2023, 08:14 Uhr

      Meldung vom 15.02.2023 (Letzte Aktualisierung 15.02.2023)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten Speisen.
      Charge/Partiehergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 10.11.2022
      HerkunftDeutschland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseImbiss Pizza & Döner Osteck, August-Bebel-Str. 72, 08321 Zschorlau
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Grund der Information

      § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

      Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

      VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungDer Geschirrspüler in der Küche war mit einer trüben Flüssigkeit befüllt und die Ränder waren verschmutzt. Die Schränke, der Herd, die Reibemaschine und der Fußboden, dieser vor allem unter den Arbeits- und Spültischen, waren verschmutzt. Die Abflüsse von Spül – und Handwaschbecken waren undicht bzw. defekt. Die Tiefkühltruhe im Lagerraum hatte starken Eisbesatz und war mit alten Lebensmittelresten stark verunreinigt. Der Kühlarbeitstisch gegenüber vom Pizzaofen hatte innen starke Verschmutzungen und Schimmelbildung war sichtbar.
      VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
      RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIn der Küche wurden im Kühlschrank nicht abgedeckte Nudeln (säuerlicher Geruch), Mais in einer Dose mit Schimmel, Peperoni in einem Plastikgefäß mit Schimmel und Peperoni in einer Dose mit starker Rostbildung vorgefunden. Neben dem Herd standen Tomaten, die teilweise mit Schimmel besetzt waren. Die in der Tiefkühltruhe im Lagerraum befindlichen Lebensmittel waren nicht ordnungsgemäß verschlossen.
      VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungIm Bereich der Pizzaecke wurde ein starker Fliegenbefall festgestellt.
      VerstoßMängel bei der Personalhygiene
      Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
      BeschreibungAm Handwaschbecken fehlten Seife, Desinfektionsmittel und Einmal-Handtücher.

      Verstoß feststellende Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      Datum10.11.2022

      Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

      Behörde

      Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
      Wettinerstraße 61
      08280 Aue

      DatumMittwoch, 15. Februar 2023, 08:14 Uhr

      Maßnahmen des Unternehmens

      • - Entsorgung der Lebensmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung (15.11.2022) - Handwaschbecken mit Hygieneset ausgestattet (23.11.2022) (-)

      Meldung vom 15.02.2023 (Letzte Aktualisierung 15.02.2023)

      Produktinformation

      Bezeichnung des LebensmittelsAlle selbst hergestellten Speisen.
      Charge/Partiehergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 07.11.2022
      HerkunftDeutschland

      Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

      Name/Firma und AdresseBistro Almansur, Markt 24, 08289 Schneeberg
      Tätigkeit
      • Erzeuger/Hersteller

      Angaben zum Produktverantwortlichen

      Name/Firma und Adresse
      Tätigkeit

        Grund der Information

        § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

        Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

        VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungMassiver Schabenbefall in allen Betriebsräumen.
        VerstoßInverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln
        RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung)
        BeschreibungVorgefunden wurden verschiedene mit Schaben kontaminierte Lebensmittel sowie verschimmelte/verdorbene Lebensmittel.
        VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungDer Fußboden unter den Arbeitstischen und Kühlmöbeln im Verkaufsraum war stark mit alten Lebensmitteln und Fettablagerungen verschmutzt. Außerdem war die Abzugshaube in der Küche erheblich mit Fettablagerungen belegt. Im Lagerraum war der Fußboden unter den Regalen teilweise erheblich verschmutzt. Schuhe, Teller, Hosen sowie andere Gegenstände lagen herum.
        VerstoßTemperaturverstöße
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungDer Glastürkühlschrank im Lager war defekt, darin lagerten kühlpflichtige Lebensmittel („Helim Käse“, Joghurt, geöffnete Dose Weißkäse). Amtliche Temperaturmessungen ergaben Werte um 19°C im Inneren des Kühlschrankes.
        VerstoßMängel bei der Personalhygiene
        Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
        BeschreibungAm Handwaschbecken in der Personaltoilette waren keine Papiertücher, keine Handseife und kein Handdesinfektionsmittel vorhanden.

        Verstoß feststellende Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
        Wettinerstraße 61
        08280 Aue

        Datum07.11.2022

        Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

        Behörde

        Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis
        Wettinerstraße 61
        08280 Aue

        DatumMittwoch, 15. Februar 2023, 08:13 Uhr

        Maßnahmen des Unternehmens

        • Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers, Reinigung der Betriebsstätte, Entsorgung der Lebensmittel, Hygieneset am Handwaschbecken bereitgestellt (14.11.2022)

        Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

        Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 07.11.2022 jegliches Inverkehrbringen von Speisen und Getränken amtlich untersagt. Nach vorgenommener Schädlingsbekämpfung und Reinigung wurde die Betriebsbeschränkung am 14.11.2022 aufgehoben.

        Meldung vom 01.02.2023 (Letzte Aktualisierung 01.02.2023)

        Produktinformation

        Bezeichnung des LebensmittelsAlle vor Ort hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel
        HerkunftSachsen

        Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

        Name/Firma und AdresseNinas Pizza & Bistro, Schäferstr. 44, 01067 Dresden
        Tätigkeit
        • Gastronomie

        Angaben zum Produktverantwortlichen

        Name/Firma und Adresse
        Tätigkeit

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

          Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

          VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
          RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungDer erforderliche und notwendige hygienische Umgang sowie die Gewährleistung der Temperaturen von Lebensmitteln und teilweise verarbeiteten Lebensmitteln wurden nicht eingehalten, wie unabgedeckte, angetrocknete Putenbrustfilets mit unbekannten Herstelldatum, teilweise geöffnete Tüten mit Tiefkühl-Kartoffelwedges und –Pommes in unmittelbarer Umgebung eines nicht verschlossenen Mülleimers, gekochte Spaghetti auf dem Spülbecken mit unmittelbar darunter gelagerten dreckigen Pfannen im trüben Spülwasser, gekochter Brokkoli unter dem Spülbecken in unmittelbarer Nähe eines gefüllten, unabgedeckten Mülleimers, sowie die Nichteinhaltung der Temperaturen bei Thunfisch, bereits angetrocknet bei + 16,6 °C, Putenfleisch im eigenen Saft bei + 10 °C, offene Packungen Hähnchen-Bacon bei Raumtemperatur und Hähnchenbrustfilet in Tüten bei +17,9°C sowie erneut bei der Nachkontrolle Putenfleisch bei +11,4 °C.
          VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungFolgendes wurde bezüglich des unzureichenden hygienischen Zustands der Betriebsräume festgestellt: Ein aktuell ungenutzter, von innen verunreinigter Kühltisch mit deutlich unangenehm wahrnehmbaren Geruch wurde festgestellt. Gittereinsätze der Abluftanlage, Lamellen der Deckenlüftungen, die Beleuchtung der Dunstabzugshaube und die Verdampfergitter des Kühlaggregats waren mit fettig, dunklen Ablagerungen verunreinigt. Eine alte Pizza sowie verschlissene, dreckige Lappen und Tücher, welche in den Pizzablechen abgelegt wurden, lagen unter dem Pizzaofen.
          VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungÜber dem Arbeitsbereich in der Küche wurde eine übervolle Fliegenfalle vorgefunden, welche auch zur Nachkontrolle am 30. Dezember 2022 nicht entfernt und nicht ausgewechselt wurde.
          VerstoßMängel bei der Personalhygiene
          Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
          BeschreibungEs fehlten an den Handwaschbecken im Verkaufsraum und im Vorbereitungsraum mit Kühlzelle am 29. Dezember 2022 Flüssigseife und Einmalhandtücher; auch auf der Personaltoilette fehlten Papierhandtücher für den Einmalgebrauch. Zudem fehlte zum Zeitpunkt der Ausgangskontrolle als auch zur Nachkontrolle die Hygienekleidung.

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Burkersdorfer Weg 18
          01189 Dresden

          Datum29.12.2022

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
          Burkersdorfer Weg 18
          01189 Dresden

          DatumMittwoch, 01. Februar 2023, 14:14 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Entsorgung von betroffenen Lebensmitteln (30.12.2022)
          • Reinigung der Betriebsstätte erfolgte (30.12.2022)
          • geeignete Hygienekleidung vorhanden (17.01.2023)

          Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

          freiwillige Betriebsschließung vom 29. Dezember 2022 - 30. Dezember 2022

          Meldung vom 19.01.2023 (Letzte Aktualisierung 19.01.2023)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsTRS-ASIA'S FINEST FOOD- TOOR DAL TOOR Linsen- 2kg- Packung
          Charge/Partie225082k
          Mindeshaltbarkeitsdatum30.11.2024
          HerkunftUK

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseLovely`s Food GmbH
          Großhandel für Gastronomie
          Eilenburger Str. 79 d
          04860 Torgau
          Tätigkeit
          • Importeur

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und AdresseTRS Wholesale Ltd.
          Building 3
          Croxley Park
          Watford, WD18 8AS, UK
          Tätigkeit
          • Vorlieferant/ Produktverantwortlicher

          Grund der Information

          § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)

          Probennummer: 30-22-53-506

          Stoff/ParameterAnalyseergebnisHöchstgehalt/-menge/GrenzwertRechtsgrundlage
          Imidacloprid 0,18 mg/kg0,01 mg/kgArt. 18 Abs. 1 iVm. Anhang II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

          Verstoß feststellende Behörde

          Behörde

          Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen
          Richard-Wagner-Straße 7a
          04509 Delitzsch

          Datum07.11.2022

          Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

          Behörde

          Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
          Albertstraße 10
          01097 Dresden

          DatumDonnerstag, 19. Januar 2023, 10:45 Uhr

          Maßnahmen des Unternehmens

          • Rücknahmeaktion des Unternehmers wurde veranlasst (28.11.2022)

          Meldung vom 17.01.2023 (Letzte Aktualisierung 17.01.2023)

          Produktinformation

          Bezeichnung des LebensmittelsSchlachtgeflügel und daraus hergestellte Lebensmittel
          HerkunftSachsen

          Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

          Name/Firma und AdresseGeflügelhof Fiebig GmbH
          Wagelwitz
          Rodaer Str. 19
          04668 Grimma
          Tätigkeit
          • Erzeuger/Hersteller
          • Inverkehrbringer/Händler

          Angaben zum Produktverantwortlichen

          Name/Firma und Adresse
          Tätigkeit

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßIrreführende Angaben
            Rechtsgrundlage§ 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)
            BeschreibungWerbung im Internetauftritt und in Flyern mit landwirtschaftlicher Direktvermarktung und kurzen Wegen für Schlachttiere, obwohl regelmäßiger überregionaler Zukauf von Schlachttieren erfolgt.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
            Stauffenbergstraße 4
            Haus 5
            04552 Borna

            Datum13.06.2022

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig
            Stauffenbergstraße 4
            Haus 5
            04552 Borna

            DatumDienstag, 17. Januar 2023, 11:08 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Änderung des Internetauftritts erst nach Anordnung und Zwangsmittelanwendung erfolgt (01.09.2022)

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Ordnungswidrigkeit sowie schließlich Strafanzeige wegen vorsätzlicher Tat

            Meldung vom 19.12.2022 (Letzte Aktualisierung 19.12.2022)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsLebensmittel in nicht dicht verschlossenen Verpackungen (u.a. Reis) sowie lose Ware (unverpacktes Fleisch, verzehrfertige Speisen, Tofu)
            Charge/PartieWare, die sich am 01.12.2022 im Verkauf befand
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseAsia Shop, Inh. Tien Dung Nguyen, Reinhardtstr. 37, 09130 Chemnitz
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller
            • Inverkehrbringer/Händler

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungStarker Befall mit Lebensmittelmotten in verschiedenen Entwicklungsstadien
            VerstoßMängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln
            RechtsgrundlageArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            Beschreibungwiederholt Lebensmittel ohne Schutz vor nachteiliger Beeinflussung gelagert
            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            Beschreibungzahlreiche, nicht unerhebliche Reinigungsmängel im gesamten Lebensmitteverkaufsbereich und in den vorhandenen Kühleinrichtungen
            VerstoßMängel bei der Personalhygiene
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            Beschreibungwiederholt fehlende Hygienekleidung beim Umgang mit unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
            Düsseldorfer Platz 1
            09111 Chemnitz

            Datum01.12.2022

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz
            Düsseldorfer Platz 1
            09111 Chemnitz

            DatumMontag, 19. Dezember 2022, 11:07 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Einleitung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, Entsorgung nachteilig beeinflusster Lebensmittel, Durchführung von Reinigungsarbeiten (09.12.2022)

            Meldung vom 09.12.2022 (Letzte Aktualisierung 21.03.2023)

            Produktinformation

            Bezeichnung des LebensmittelsBack- und Konditoreiwaren
            HerkunftSachsen

            Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde

            Name/Firma und AdresseBäckerei Matzker GmbH
            Johannes-Brahms-Str. 26
            01259 Dresden
            Tätigkeit
            • Erzeuger/Hersteller

            Grund der Information

            § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)

            Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet

            VerstoßMängel bei der Schädlingsbekämpfung
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungAm 15.09.2022 wurde bei der Durchführung einer amtlichen Kontrolle ein massiver Mäuse- und Mottenbefall in allen Produktionsräumen, Lagerräumen und im Verkaufsbereich festgestellt. Dabei wurden Mäusekotreste unter anderem in einem Regalfach, direkt neben den Brötchentüten und unter der Eistruhe im Regel vorgefunden. An den Knetarmen der Teigkneter sowie in einer Kiste mit Kokosflocken waren Mottengespinste sichtbar. Zusätzlich wurde ein massiver Reismehlkäferbefall in beiden Mehlsilos (Weizen und Roggen) festgestellt. Während der Kontrolle wurde das Mehlsilosieb herausgebaut. Reismehlkäfer und -rückstände waren sichtbar. Die Reismehlkäfer waren zudem noch aktiv.
            VerstoßMängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel
            Rechtsgrundlage§ 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung)
            BeschreibungZudem lagen zum Zeitpunkt der Kontrolle vom 15.09.2022 massive hygienische Mängel vor. Die Wandflächen waren in mehreren Räumen mit braunen, teilweise klebrigen Belägen verschmutzt. Unter den Schränken und in den Regalen sowie auf den Böden waren in mehreren Räumen Altschmutzablagen sichtbar. Unter den Mehlsilos waren massive Mehlreste vorhanden. Der Tiefkühlraum war mit Resten verkrümelt. In der Backstube und im Konditorraum waren sämtliche Tisch- und Kistengestelle mit klebrigen und braunen Belägen verklebt. Im Verkaufsbereich waren unter der Kühltheke schimmelartige Beläge sichtbar und die Kekstheke war mit klebrigen Anhaftungen verunreinigt. Die Abluftanlagen über dem Backofen und dem Fettbackgerät waren mit braunen Belägen verklebt. In der Feinbäckerei waren die Regalflächen, das Gestell für Kisten, die Edelstahl-Bottiche außen und der Schrank im Inneren mit klebrigen Mehlbelägen verschmutzt.

            Verstoß feststellende Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Burkersdorfer Weg 18
            01189 Dresden

            Datum15.09.2022

            Für die Veröffentlichung zuständige Behörde

            Behörde

            Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden
            Burkersdorfer Weg 18
            01189 Dresden

            DatumFreitag, 09. Dezember 2022, 11:00 Uhr

            Maßnahmen des Unternehmens

            • Entleerung der Mehlsilos (Weizen, Roggen) (15.09.2022)
            • Eine Großreinigung erfolgte. (19.09.2022)
            • engmaschige Schädlingskontrolle durch eine Fachfirma (15.09.2022)
            • Entsorgung der Lebensmittel (21.09.2022)
            • bauliche Instandsetzung (29.09.2022)
            • Umstellung auf Mehlsackware (10.03.2023)

            Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen

            Im Rahmen der planmäßigen Routinekontrolle am 8. Dezember 2022 waren keine Verstöße feststellbar. Schädlingsfreiheit wurde durch die Fachfirma am 16. Dezember 2022 bescheinigt.

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