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Lebensmittel: Übersicht aller Meldungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Meldung vom 01.06.2023 (Letzte Aktualisierung 01.06.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | verschiedene im Fleischkühlhaus gelagerte Lebensmittel |
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Charge/Partie | hergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 19.04.2023 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Fleischerei Drechsler, Karlsbader Str. 104, 09465 Sehmatal-Sehma |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es wurden wiederholt verschiedene Abfälle in Müllsäcken bzw. offen in E2-Kisten in Kühlräumen direkt neben Lebensmitteln gelagert. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 19.04.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Donnerstag, 01. Juni 2023, 09:33 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Entsorgung der Abfälle (19.04.2023)
Meldung vom 15.05.2023 (Letzte Aktualisierung 15.05.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Chilli geschrotet mit Kerne Gewürzzubereitung |
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Charge/Partie | 14122022-11 |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 01.12.2023 |
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Herkunft | Berlin Verpackt für ÖZKAN FOOD |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | ÖZKAN FOOD GmbH Dürüm Bäckerei Umgehungsstr. 17a 02708 Rosenbach |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | Adler-Gewürze GmbH Tempelhofer Weg 12 12347 Berlin |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 26-23-20-524
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Ochratoxin A | 46,5 µg/kg | 20µg/kg | Artikel 1 Abs.1 Abschnitt2 Nr. 2.2.14 VO(EG) Nr. 1881/2006 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | 27.03.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Montag, 15. Mai 2023, 08:41 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- keine Ware mehr vorhanden beim Inverkehrbringer (27.03.2023)
Meldung vom 04.05.2023 (Letzte Aktualisierung 04.05.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Döner, Pizza |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Alanya Döner und Pizza Fried Chicken Brückenstraße 8 09111 Chemnitz Imbissbetrieb |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | - unsachgemäßes, ungeschütztes Auftauen von Frischfleisch zur Herstellung von Drehspießen
- Lagerung von Geflügelfleisch, Eierzeugnissen, Fleischerzeugnissen wiederholt bei zu hohen Temperaturen
- ungetrennte Lagerung von unverpacktem und vorverpacktem Fleisch, unverpackten und vorverpackten Backwaren im Tiefkühlraum |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | - zahlreiche, nicht unerhebliche Reinigungsmängel im Lebensmittelbehandlungsbereich (u.a. mit angetrockneten Fleischresten verschmutzter Fleischwolf, Fliesenwände und Fußboden altschmutzig) und in den vorhandenen Kühl- und Tiefkühleinrichtungen |
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Verstoß | Irreführende Angaben |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | -wiederholt im Aushang Kennzeichnung von "Schinken gefarmt" bei Verwendung/ Abgabe von Truthahn-Pizza-Belag |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 11.04.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Donnerstag, 04. Mai 2023, 10:38 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Bis zur amtlichen Nachkontrolle am 17.04.2023 erfolgte eine Grundreinigung. (17.04.2023)
Meldung vom 06.04.2023 (Letzte Aktualisierung 06.04.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Verschiedene in einem Tiefkühlschrank gelagerte, jedoch aufgetaute und faulig riechende Lebensmittel wie Fleischknochen, Kaninchenteile, Wurstmasse und Kroketten. |
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Charge/Partie | hergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 22.02.2023 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Fleischerei Drechsler, Karlsbader Str. 104, 09465 Sehmatal-Sehma |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Es wurden wiederholt verdorbene Lebensmittel vorgefunden, zuletzt zur Kontrolle am 22.02.2023 aufgetaute und faulig riechende, ursprünglich tiefgekühlte Lebensmittel (z.B. Fleischknochen, Kaninchenteile, Wurstmasse, Kroketten) in einem Tiefkühlschrank. Die amtliche Temperaturmessung im Tiefkühlschrank ergab Werte zwischen 0 °C und 4,9 °C. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 22.02.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Donnerstag, 06. April 2023, 12:40 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Entsorgung der Lebensmittel (22.02.2023)
Meldung vom 20.03.2023 (Letzte Aktualisierung 20.03.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten Lebensmittel, insbesondere Fettgebäck. |
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Charge/Partie | hergestellt am 07.02.2023 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei Fröhlich, Obere Hauptstr. 86, 09376 Oelsnitz/ Erzgeb. |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Die Softeismaschine war im Inneren massiv verschmutzt. Hier waren dicke, dunkle pelzige, schimmel-ähnliche Verschmutzungen und Ablagerungen sichtbar. In den Eisbehältern stand eine trübe Flüssigkeit, die mit schimmelähnlichen Belägen besetzt war. Die Zapfarmatur außen war mit Eisrückständen verschmutzt und in der Tropfrinne lagen Fliegenkadaver. Wahrnehmbar war auch ein muffig fauliger Geruch, der sich nach dem anheben des Deckels verbreitete.
In der Verkaufskühltheke, in welcher Gebäckstücke lagerten, wurden starke Altverschmutzungen, toten Insekten und angeschimmelte Reste im Bereich der Lüfter vorgefunden.
Daneben wurden in allen anderen Teilbereichen Verschmutzungen der Räumlichkeiten selbst sowie bei Mobiliar und Gerätschaften vorgefunden (z.B. mehrere Kühlschränke innen stark verunreinigt, dunkle und z.T. fettige Altverschmutzungen im Bereich Handwaschbecken und Arbeitstisch Backstube, bei Boden-Randbereichen, Wandbereichen, Arbeitsgeräten, Regalen, Abzugshaube und Arbeitstischen im Fettbackraum, im Garraum, im TK-Haus sowie den Arbeitsflächen, der Aufschlagmaschine und dem Bereich zwischen Kühlschrank und Arbeitstisch im Vorbereitungsraum). Die Spülmaschine war Innen mit dunklen, verkrusteten Altverschmutzungen verunreinigt, im Bodenbereich stand altes, trübes Spülwasser.
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | An den Handwaschbecken in der Backstube und im Personal-WC stand kein Warmwasser zur Verfügung. Am Handwaschbecken im Personal-WC fehlten Papierhandtücher. Das Handwaschbecken in der Backstube war vollgestellt und so nicht nutzbar. |
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Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Das Fett im Fettbackgerät zur Herstellung von Fettgebäck war verdorben. |
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Verstoß | Ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | In der Backstube lagen am Fenster und in einem Eimer unter dem Handwaschbecken Zigarettenstummel, Ziga-rettenschachteln und Zigarettenasche. |
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Verstoß | Anderer Verstoß |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. 6 Nr. 1 VO (EG) 852/2004 |
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Beschreibung | Neben der Ausrollmaschine stand ein randvoller Mülleimer (ca. 30l Volumen) mit Eierschalen, auf denen sich lebende Fliegen befanden. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 07.02.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Montag, 20. März 2023, 13:23 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Reinigung der Betriebsstätte, Entsorgung von Lebensmitteln, Warmwasser an Handwaschbecken bis zur Nachkontrolle am 09.02.2023;
Reinigung Fettbackraum bis zur Nachkontrolle am 16.02.2023 (16.02.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 07.02.2023 jegliches Inverkehrbringen von Lebensmitteln amtlich untersagt. Nach vorgenommener Reinigung wurde die Betriebsbeschränkung am 09.02.2023 aufgehoben. Weiter ausgenommen blieb bis 16.02.2023 das Inverkehrbringen von Fettgebäck.
Meldung vom 20.03.2023 (Letzte Aktualisierung 20.03.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Konditoreiware |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Konditorei Kretschmer Berliner Straße 38 02826 Görlitz |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß wiederholt und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | nicht beseitigte Schimmelbildung in Produktionsräumen
unzureichende Reinigung der Produktionsräume, Ausrüstungen |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Nachweis von mesophilen Keimen, Pseudomonaden und Enterobacteriacea in Kondiware |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | 08.02.2023 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 58 Haus 111 02708 Löbau |
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Datum | Montag, 20. März 2023, 08:14 Uhr |
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Meldung vom 15.02.2023 (Letzte Aktualisierung 15.02.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten Speisen. |
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Charge/Partie | hergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 10.11.2022 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Imbiss Pizza & Döner Osteck, August-Bebel-Str. 72, 08321 Zschorlau |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Der Geschirrspüler in der Küche war mit einer trüben Flüssigkeit befüllt und die Ränder waren verschmutzt. Die Schränke, der Herd, die Reibemaschine und der Fußboden, dieser vor allem unter den Arbeits- und Spültischen, waren verschmutzt.
Die Abflüsse von Spül – und Handwaschbecken waren undicht bzw. defekt. Die Tiefkühltruhe im Lagerraum hatte starken Eisbesatz und war mit alten Lebensmittelresten stark verunreinigt. Der Kühlarbeitstisch gegenüber vom Pizzaofen hatte innen starke Verschmutzungen und Schimmelbildung war sichtbar. |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | In der Küche wurden im Kühlschrank nicht abgedeckte Nudeln (säuerlicher Geruch), Mais in einer Dose mit Schimmel, Peperoni in einem Plastikgefäß mit Schimmel und Peperoni in einer Dose mit starker Rostbildung vorgefunden. Neben dem Herd standen Tomaten, die teilweise mit Schimmel besetzt waren. Die in der Tiefkühltruhe im Lagerraum befindlichen Lebensmittel waren nicht ordnungsgemäß verschlossen. |
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Im Bereich der Pizzaecke wurde ein starker Fliegenbefall festgestellt. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Am Handwaschbecken fehlten Seife, Desinfektionsmittel und Einmal-Handtücher. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 10.11.2022 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Mittwoch, 15. Februar 2023, 08:14 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- - Entsorgung der Lebensmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung (15.11.2022)
- Handwaschbecken mit Hygieneset ausgestattet (23.11.2022) (-)
Meldung vom 15.02.2023 (Letzte Aktualisierung 15.02.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle selbst hergestellten Speisen. |
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Charge/Partie | hergestellt / behandelt und in Verkehr gebracht am 07.11.2022 |
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Herkunft | Deutschland |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bistro Almansur, Markt 24, 08289 Schneeberg |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Massiver Schabenbefall in allen Betriebsräumen. |
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Verstoß | Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b VO (EG) Nr. 178/2002 (Europäische Lebensmittel-Rahmenverordnung) |
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Beschreibung | Vorgefunden wurden verschiedene mit Schaben kontaminierte Lebensmittel sowie verschimmelte/verdorbene Lebensmittel. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Der Fußboden unter den Arbeitstischen und Kühlmöbeln im Verkaufsraum war stark mit alten Lebensmitteln und Fettablagerungen verschmutzt. Außerdem war die Abzugshaube in der Küche erheblich mit Fettablagerungen belegt.
Im Lagerraum war der Fußboden unter den Regalen teilweise erheblich verschmutzt. Schuhe, Teller, Hosen sowie andere Gegenstände lagen herum. |
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Verstoß | Temperaturverstöße |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Der Glastürkühlschrank im Lager war defekt, darin lagerten kühlpflichtige Lebensmittel („Helim Käse“, Joghurt, geöffnete Dose Weißkäse). Amtliche Temperaturmessungen ergaben Werte um 19°C im Inneren des Kühlschrankes. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Am Handwaschbecken in der Personaltoilette waren keine Papiertücher, keine Handseife und kein Handdesinfektionsmittel vorhanden. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | 07.11.2022 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Erzgebirgskreis Wettinerstraße 61 08280 Aue |
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Datum | Mittwoch, 15. Februar 2023, 08:13 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers, Reinigung der Betriebsstätte, Entsorgung der Lebensmittel, Hygieneset am Handwaschbecken bereitgestellt (14.11.2022)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Auf Grund der oben genannten Mängel wurde am 07.11.2022 jegliches Inverkehrbringen von Speisen und Getränken amtlich untersagt. Nach vorgenommener Schädlingsbekämpfung und Reinigung wurde die Betriebsbeschränkung am 14.11.2022 aufgehoben.
Meldung vom 01.02.2023 (Letzte Aktualisierung 01.02.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Alle vor Ort hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Ninas Pizza & Bistro, Schäferstr. 44, 01067 Dresden |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Der erforderliche und notwendige hygienische Umgang sowie die Gewährleistung der Temperaturen von Lebensmitteln und teilweise verarbeiteten Lebensmitteln wurden nicht eingehalten, wie unabgedeckte, angetrocknete Putenbrustfilets mit unbekannten Herstelldatum, teilweise geöffnete Tüten mit Tiefkühl-Kartoffelwedges und –Pommes in unmittelbarer Umgebung eines nicht verschlossenen Mülleimers, gekochte Spaghetti auf dem Spülbecken mit unmittelbar darunter gelagerten dreckigen Pfannen im trüben Spülwasser, gekochter Brokkoli unter dem Spülbecken in unmittelbarer Nähe eines gefüllten, unabgedeckten Mülleimers, sowie die Nichteinhaltung der Temperaturen bei Thunfisch, bereits angetrocknet bei + 16,6 °C, Putenfleisch im eigenen Saft bei + 10 °C, offene Packungen Hähnchen-Bacon bei Raumtemperatur und Hähnchenbrustfilet in Tüten bei +17,9°C sowie erneut bei der Nachkontrolle Putenfleisch bei +11,4 °C. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Folgendes wurde bezüglich des unzureichenden hygienischen Zustands der Betriebsräume festgestellt:
Ein aktuell ungenutzter, von innen verunreinigter Kühltisch mit deutlich unangenehm wahrnehmbaren Geruch wurde festgestellt. Gittereinsätze der Abluftanlage, Lamellen der Deckenlüftungen, die Beleuchtung der Dunstabzugshaube und die Verdampfergitter des Kühlaggregats waren mit fettig, dunklen Ablagerungen verunreinigt. Eine alte Pizza sowie verschlissene, dreckige Lappen und Tücher, welche in den Pizzablechen abgelegt wurden, lagen unter dem Pizzaofen. |
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Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Über dem Arbeitsbereich in der Küche wurde eine übervolle Fliegenfalle vorgefunden, welche auch zur Nachkontrolle am 30. Dezember 2022 nicht entfernt und nicht ausgewechselt wurde. |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Es fehlten an den Handwaschbecken im Verkaufsraum und im Vorbereitungsraum mit Kühlzelle am 29. Dezember 2022 Flüssigseife und Einmalhandtücher; auch auf der Personaltoilette fehlten Papierhandtücher für den Einmalgebrauch. Zudem fehlte zum Zeitpunkt der Ausgangskontrolle als auch zur Nachkontrolle die Hygienekleidung. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Burkersdorfer Weg 18 01189 Dresden |
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Datum | 29.12.2022 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Burkersdorfer Weg 18 01189 Dresden |
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Datum | Mittwoch, 01. Februar 2023, 14:14 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Entsorgung von betroffenen Lebensmitteln (30.12.2022)
- Reinigung der Betriebsstätte erfolgte (30.12.2022)
- geeignete Hygienekleidung vorhanden (17.01.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
freiwillige Betriebsschließung vom 29. Dezember 2022 - 30. Dezember 2022
Meldung vom 19.01.2023 (Letzte Aktualisierung 19.01.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | TRS-ASIA'S FINEST FOOD- TOOR DAL TOOR Linsen- 2kg- Packung |
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Charge/Partie | 225082k |
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Mindeshaltbarkeitsdatum | 30.11.2024 |
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Herkunft | UK |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Lovely`s Food GmbH Großhandel für Gastronomie Eilenburger Str. 79 d 04860 Torgau |
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Tätigkeit | |
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | TRS Wholesale Ltd. Building 3 Croxley Park Watford, WD18 8AS, UK |
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Tätigkeit | - Vorlieferant/ Produktverantwortlicher
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB (zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten)
Probennummer: 30-22-53-506
Stoff/Parameter | Analyseergebnis | Höchstgehalt/-menge/Grenzwert | Rechtsgrundlage |
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Imidacloprid | 0,18 mg/kg | 0,01 mg/kg | Art. 18 Abs. 1 iVm. Anhang II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 |
Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Amt für den öffentlichen Gesundheitsdienst - Fachbereich Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch |
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Datum | 07.11.2022 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden |
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Datum | Donnerstag, 19. Januar 2023, 10:45 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Rücknahmeaktion des Unternehmers wurde veranlasst (28.11.2022)
Meldung vom 17.01.2023 (Letzte Aktualisierung 17.01.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Schlachtgeflügel und daraus hergestellte Lebensmittel |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Geflügelhof Fiebig GmbH Wagelwitz Rodaer Str. 19 04668 Grimma |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Angaben zum Produktverantwortlichen
Name/Firma und Adresse | |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Irreführende Angaben |
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Rechtsgrundlage | § 11 Abs.1 LFGB (Nationales Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) |
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Beschreibung | Werbung im Internetauftritt und in Flyern mit landwirtschaftlicher Direktvermarktung und kurzen Wegen für Schlachttiere, obwohl regelmäßiger überregionaler Zukauf von Schlachttieren erfolgt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | 13.06.2022 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Haus 5 04552 Borna |
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Datum | Dienstag, 17. Januar 2023, 11:08 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Änderung des Internetauftritts erst nach Anordnung und Zwangsmittelanwendung erfolgt (01.09.2022)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Ordnungswidrigkeit sowie schließlich Strafanzeige wegen vorsätzlicher Tat
Meldung vom 19.12.2022 (Letzte Aktualisierung 19.12.2022)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Lebensmittel in nicht dicht verschlossenen Verpackungen (u.a. Reis) sowie lose Ware (unverpacktes Fleisch, verzehrfertige Speisen, Tofu) |
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Charge/Partie | Ware, die sich am 01.12.2022 im Verkauf befand |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Asia Shop, Inh. Tien Dung Nguyen, Reinhardtstr. 37, 09130 Chemnitz |
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Tätigkeit | - Erzeuger/Hersteller
- Inverkehrbringer/Händler
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Starker Befall mit Lebensmittelmotten in verschiedenen Entwicklungsstadien |
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Verstoß | Mängel beim Umgang mit und/oder Lagerung von Lebensmitteln |
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Rechtsgrundlage | Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 9 Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 (Europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | wiederholt Lebensmittel ohne Schutz vor nachteiliger Beeinflussung gelagert |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | zahlreiche, nicht unerhebliche Reinigungsmängel im gesamten Lebensmitteverkaufsbereich und in den vorhandenen Kühleinrichtungen |
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Verstoß | Mängel bei der Personalhygiene |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | wiederholt fehlende Hygienekleidung beim Umgang mit unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | 01.12.2022 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stadt Chemnitz Düsseldorfer Platz 1 09111 Chemnitz |
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Datum | Montag, 19. Dezember 2022, 11:07 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Einleitung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, Entsorgung nachteilig beeinflusster Lebensmittel, Durchführung von Reinigungsarbeiten (09.12.2022)
Meldung vom 09.12.2022 (Letzte Aktualisierung 21.03.2023)
Produktinformation
Bezeichnung des Lebensmittels | Back- und Konditoreiwaren |
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Herkunft | Sachsen |
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Angaben zum Lebensmittelunternehmer bei dem der Verstoß festgestellt wurde
Name/Firma und Adresse | Bäckerei Matzker GmbH Johannes-Brahms-Str. 26 01259 Dresden |
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Tätigkeit | |
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Grund der Information
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (z. B. Betriebskontrollen, Irreführungssachverhalte)
Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß und Bußgeld von mindestens 350€ erwartet
Verstoß | Mängel bei der Schädlingsbekämpfung |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Am 15.09.2022 wurde bei der Durchführung einer amtlichen Kontrolle ein massiver Mäuse- und Mottenbefall in allen Produktionsräumen, Lagerräumen und im Verkaufsbereich festgestellt. Dabei wurden Mäusekotreste unter anderem in einem Regalfach, direkt neben den Brötchentüten und unter der Eistruhe im Regel vorgefunden. An den Knetarmen der Teigkneter sowie in einer Kiste mit Kokosflocken waren Mottengespinste sichtbar.
Zusätzlich wurde ein massiver Reismehlkäferbefall in beiden Mehlsilos (Weizen und Roggen) festgestellt. Während der Kontrolle wurde das Mehlsilosieb herausgebaut. Reismehlkäfer und -rückstände waren sichtbar. Die Reismehlkäfer waren zudem noch aktiv. |
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Verstoß | Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel |
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Rechtsgrundlage | § 3 LMHV (Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung) |
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Beschreibung | Zudem lagen zum Zeitpunkt der Kontrolle vom 15.09.2022 massive hygienische Mängel vor. Die Wandflächen waren in mehreren Räumen mit braunen, teilweise klebrigen Belägen verschmutzt. Unter den Schränken und in den Regalen sowie auf den Böden waren in mehreren Räumen Altschmutzablagen sichtbar. Unter den Mehlsilos waren massive Mehlreste vorhanden. Der Tiefkühlraum war mit Resten verkrümelt. In der Backstube und im Konditorraum waren sämtliche Tisch- und Kistengestelle mit klebrigen und braunen Belägen verklebt. Im Verkaufsbereich waren unter der Kühltheke schimmelartige Beläge sichtbar und die Kekstheke war mit klebrigen Anhaftungen verunreinigt. Die Abluftanlagen über dem Backofen und dem Fettbackgerät waren mit braunen Belägen verklebt. In der Feinbäckerei waren die Regalflächen, das Gestell für Kisten, die Edelstahl-Bottiche außen und der Schrank im Inneren mit klebrigen Mehlbelägen verschmutzt. |
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Verstoß feststellende Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Burkersdorfer Weg 18 01189 Dresden |
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Datum | 15.09.2022 |
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Für die Veröffentlichung zuständige Behörde
Behörde | Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Stadt Dresden Burkersdorfer Weg 18 01189 Dresden |
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Datum | Freitag, 09. Dezember 2022, 11:00 Uhr |
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Maßnahmen des Unternehmens
- Entleerung der Mehlsilos (Weizen, Roggen) (15.09.2022)
- Eine Großreinigung erfolgte. (19.09.2022)
- engmaschige Schädlingskontrolle durch eine Fachfirma (15.09.2022)
- Entsorgung der Lebensmittel (21.09.2022)
- bauliche Instandsetzung (29.09.2022)
- Umstellung auf Mehlsackware (10.03.2023)
Zusätzliche Informationen oder Richtigstellungen
Im Rahmen der planmäßigen Routinekontrolle am 8. Dezember 2022 waren keine Verstöße feststellbar.
Schädlingsfreiheit wurde durch die Fachfirma am 16. Dezember 2022 bescheinigt.