Hauptinhalt

Datenschutz

© iStock | Kunakorn Rassadornyindee

Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung werden die personenbezogenen Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt. Es geht um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. 

Am Ende des Datenhandels stehen nicht selten illegale Geschäftspraktiken von unerwünschter Telefonwerbung bis zu untergeschobenen Verträgen und betrügerischen Kontoabbuchungen. Solche unlauteren bis kriminellen Geschäftsmethoden müssen wirksam bekämpft werden. Das deutsche Datenschutzrecht besteht aus einer Vielzahl von Vorschriften mit weitem Interpretationsspielraum, deren komplexes Gefüge von Regeln und Ausnahmen selbst für Experten schwer verständlich ist. Ein effektiver Datenschutz ist nur mit klaren Regeln und eindeutigen Grenzen für den Datenhandel zu erreichen. 

Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat einen gesetzlichen, kostenlosen Auskunftsanspruch und ein Widerspruchsrecht gegenüber denjenigen Unternehmen, die Daten über sie speichern. Geregelt ist dies im Bundesdatenschutzgesetz. Mitunter beantworten Unternehmen solche Anfragen aber nicht – ohne dass sie Sanktionen treffen. Außerdem sind die Daten häufig bereits im Umlauf, so dass der Widerspruch gegenüber einem oder auch mehreren Unternehmen wenig bewirkt. Deshalb ist es wichtig, dass die Betroffenen vor einer Zustimmung zur Weitergabe persönlicher Daten so konkret wie möglich informiert werden müssen, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden dürfen. Erst auf dieser Grundlage kann eine Kundin oder ein Kunde oder eine Bürgerin oder ein Bürger Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden, ob einer Weitergabe zugestimmt wird. Wenn vermutet wird, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, besteht das Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde geht der Beschwerde in angemessenem Umfang nach und unterrichtet über den Stand und das Ergebnis.

Verbraucherschutzorganisationen und Verbände können im Falle eines Verstoßes gegen Vorschriften des Datenschutzrechts juristisch nach dem Unterlassungsklagen-Gesetz gegen Unternehmen vorgehen.

zurück zum Seitenanfang