Portalthemen

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    Hauptinhalt

    Verbraucherschutz bedeutet Sicherheit, Fairness und Vertrauen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informiert die Bürgerinnen und Bürger zu wichtigen Themen. Dazu gehören der Schutz vor betrügerischen Geschäftspraktiken, die Überwachung von Produkten und Lebensmitteln, die Aufklärung über Verbraucherrechte sowie die Beratung bei Vertrags- und Finanzfragen. Ziel ist es, faire Marktbedingungen zu schaffen und die Menschen vor gesundheitlichen, finanziellen und rechtlichen Risiken zu bewahren.

    Aktuelles

    Flächendeckende Verbraucherberatung

    Beratungsbus SMS
    © Sozialministerium

    Die Verbraucherzentralen bieten individuelle Beratung, zielgruppenspezifische Bildung und anbieterunabhängige Informationen an. So helfen sie, die im Verbraucheralltag auftretenden Probleme zu lösen. In Sachsen ist die Verbraucherzentrale mit 13 Beratungsstellen vor Ort. Falls die Anlaufstelle zu weit weg ist, gibt es auch eine Lösung. Es sind zusätzlich drei Beratungsbusse quer durch Sachsen unterwegs. Wann sie wo anzutreffen sind, steht im Tourenplan.

    Neue Energielabel

    Darstellung Energielabel
    © Pixabay

    Energielabel für Waschmaschinen, Kühlschränke und Lampen sind Verbraucherinnen und Verbrauchern seit langem bekannt und eine gute Orientierung beim Kauf. Schließlich helfen sie auch Kosten zu sparen. Noch ganz neu ist diese Kennzeichnung für Smartphones und Tablets. Das Energielabel liefert hier Informationen zu Energieeffizienz, Akkuleistung und Reparaturfreundlichkeit. Das Wichtigste finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Personen am Laptop
    © Pixabay

    Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können, benötigen sie Barrierefreiheit. Für die technische Umsetzung bedeutet dies, dass sie einfach und ohne fremde Hilfe Produkte und Dienstleistungen, wie Smartphones, Tablets, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Bankdienstleistungen nutzen können. Dies regelt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

    Themen

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