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    Verbraucherschutz bedeutet Sicherheit, Fairness und Vertrauen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informiert die Bürgerinnen und Bürger zu wichtigen Themen. Dazu gehören der Schutz vor betrügerischen Geschäftspraktiken, die Überwachung von Produkten und Lebensmitteln, die Aufklärung über Verbraucherrechte sowie die Beratung bei Vertrags- und Finanzfragen. Ziel ist es, faire Marktbedingungen zu schaffen und die Menschen vor gesundheitlichen, finanziellen und rechtlichen Risiken zu bewahren.

    Aktuelles

    Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

    Zwei Euroscheine
    © Pixabay

    Wer Schulden hat und von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen ist, soll trotzdem seinen Lebensunterhalt bestreiten und wichtige Zahlungen wie Miete oder Strom leisten können. Deshalb dürfen Gläubiger nicht beliebig Geld pfänden - vielmehr sind Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Diese wurden zum 1. Juli um rund 4 Prozent erhöht. Der Grundfreibetrag beträgt jetzt 1.559,99 Euro. Bei einem Pfändungsschutzkonto gelten die neuen Grenzen automatisch.

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Personen am Laptop
    © Pixabay

    Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können, benötigen sie Barrierefreiheit. Für die technische Umsetzung bedeutet dies, dass sie einfach und ohne fremde Hilfe Produkte und Dienstleistungen, wie Smartphones, Tablets, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Bankdienstleistungen nutzen können. Dies regelt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

    Schlichten statt Richten

    © Pixabay

    Bei Streit mit Unternehmen gibt es außergerichtliche Möglichkeiten zu seinem Recht oder einem akzeptablen Kompromiss zu kommen. Die auf Antrag durchgeführten Schlichtungsverfahren bei anerkannten Streitschlichtungsstellen haben aus Verbrauchersicht Vorteile: Es entstehen grundsätzlich keine Kosten, man kommt schneller zum Ergebnis und der Klageweg bleibt dennoch möglich. 28 Schlichtungsstellen stehen zur Auswahl.

    Themen

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