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Verbraucherschutz in Deutschland

Kuppel des Deutschen Bundestages mit Deutschlandflagge rechts © Unsplash | Tim Simon

Verbraucherschutz ist ein weites und komplexes Feld. Auf Bundesebene befassen sich der Bundestag, der Bundesrat und verschiedene Ministerien mit dem Verbraucherschutz. Es gibt den Bundestagsausschuss für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Zum Aufgabengebiet des vielköpfigen Gremiums zählen unter anderen Fragen des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel zu Fahrgastrechten, zu Bankgeschäften oder zur Sicherheit von Vertragsabschlüssen im Internet. Zuständiges Ministerium ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Bund und Länder nutzen die jährliche Verbraucherschutzministerkonferenz zur direkten Zusammenarbeit. Jedes Jahr übernimmt ein anderes Bundesland den Vorsitz für diese Konferenz. Sie wird durch die regelmäßig tagende Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz vorbereitet. Aufgabe ist die Koordinierung des Vollzugs von Rechtsvorschriften zum Beispiel für die Themenfelder:

  1. Lebensmittel- und Futtersicherheit
  2. Tiergesundheit und Tierseuchen
  3. wirtschaftlicher Verbraucherschutz und
  4. Ernährung.

Auf Landesebene sind verschiedene Ministerien im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Der Verbraucherschutz wird in die Bereiche gesundheitlicher, technischer und wirtschaftlicher Verbraucherschutz unterteilt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat einen großen Schwerpunkt im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Es werden zum Beispiel Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen erstellt. Wichtige Aufgabe ist ebenso, ausreichende und gute Angebote an Verbraucherberatung, Verbraucherinformation und Verbraucherbildung durch finanzielle Förderung sicherzustellen. Auch an das Ministerium können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen wenden, etwa um auf Missstände aufmerksam zu machen.

Mitglieder des Sächsischen Landtages befassen sich mit verbraucherpolitischen Fragen. In den im Landtag vertretenen Fraktionen fungiert je eine Mandatsträgerin oder ein Mandatsträger als Sprecherin oder Sprecher für verbraucherpolitische Belange. Verbraucherschutz wird aktuell im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt behandelt. Die Sächsische Staatsregierung verantwortet die Umsetzung der dort getroffenen Beschlüsse. 

Sächsische Kommunen befassen sich zum Beispiel in Stadtratssitzungen ebenfalls mit Verbraucherschutz und unterstützen diesen – etwa mit speziellen Projekten oder Zuschüssen, welche beispielsweise die Verbraucherzentrale Sachsen erhält. Sie leitet aus ihrer Beratungspraxis verbraucherpolitische Forderungen ab und setzt sich für deren Umsetzung aktiv ein.

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