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Verbraucherschutz in Europa

Blau-gelbe Flaggen auf der Stange © Unsplash | Guillaume Périgois

Sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher kommen mit Europa vielfältig in Berührung: Sie verbringen beispielsweise ihren Urlaub in Griechenland, bestellen Medikamente im niederländischen Online-Apothekenshop, kaufen Waren und tanken Benzin in Polen oder legen Tagesgeld bei einer französischen Bank an. Für all diese Situationen bedarf es klarer rechtlicher Regelungen. Verbraucherpolitik findet zunehmend auf europäischer Ebene statt. So werden nach vorheriger Beteiligung der Mitgliedsstaaten europäische Verordnungen mit direkter nationaler Wirkung erlassen oder EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Das Europäische Parlament wirkt an der Verabschiedung von Rechtsvorschriften mit, um die Sicherheit und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen – auch in sich rasch entwickelnden Bereichen wie dem Online-Handel, dem Bereich der Telekommunikation, der Energieversorgung und bei Finanzdienstleistungen. Vielen Menschen bekannt für europäische Aktivitäten ist zum einen die Abschaffung der Roaming-Gebühren, so dass EU-weit ohne Zusatzkosten telefoniert werden kann, oder zum anderen die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme. Einlagensicherungssysteme sind da, um Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber im Falle eine Bankeninsolvenz zu schützen und die Bankeinlagen bis zu einer bestimmten Höhe zurückzuzahlen. Die genannte europäische Richtlinie zielt darauf ab, die nationalen Einlagensicherungssysteme weiter zu harmonisieren und sie mit mehr Mitteln auszustatten. Die Regelung hat sich in den vergangenen Jahren schon wiederholt bewährt.

In der Europäischen Union werden auch strategische Visionen entwickelt. So hat die Europäische Kommission Ende 2020 die neue Verbraucheragenda angenommen, die einen Rahmen für die europäische Verbraucherschutzpolitik darstellt. Die Agenda umfasst diese fünf Schwerpunktbereiche:

  1. grüner Wandel
  2. digitaler Wandel
  3. Rechtsschutz und Durchsetzung der Verbraucherrechte
  4. besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen und
  5. internationale Zusammenarbeit.

Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf europäischer Ebene werden auch vom Europäischen Verbraucherverband BEUC vertreten und verteidigt. Der Name leitet sich vom französischen Namen »Bureau Européen des Unions de Consommateurs« ab. BEUC, mit Sitz in Brüssel, ist der Dachverband von 46 unabhängigen Verbraucherschutzorganisationen aus 32 Ländern. Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den europäischen Binnenmarkt zu stärken.

Ferner werden von der Europäischen Kommission in den Mitgliedsländern Europäische Verbraucherzentren unterstützt, die bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Verbraucherinnen und Verbrauchern, zum Beispiel mit Informationen und Musterbriefen, helfen. Derzeit sind es 29 Zentren, eines in jedem Mitgliedstaat sowie in Norwegen und Island. Die Leistungen der Europäischen Zentren stehen kostenlos zur Verfügung. Das Deutsche Europäische Verbraucherzentrum hat seinen Sitz in Kehl (Baden-Württemberg).

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