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Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

 Icon Einkaufswagen vor orangem Hintergrund

Der wirtschaftliche Verbraucherschutz hat zum Ziel, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher als gleichberechtigte Geschäftspartner zu wahren und ihre Rechte zu stärken. Denn: Der Alltag steckt voller Tücken und Fragen des Verbraucherschutzes – auch wenn uns das häufig nicht bewusst ist.

Die Themenbreite dieses Gebietes ist dementsprechend groß, umfasst es doch unsere täglichen Geschäfte. Das sind zum Beispiel:

  • Einkäufe und Dienstleistungen
  • Finanzen und Versicherungen
  • Telekommunikation und Internet-Dienste
  • Energie, Bauen und Wohnen
  • Reise- Fahrgast- und Fluggastrechte und
  • Werbung und Wettbewerb.

Verbraucherschutzrecht knüpft an die bestehenden zivilrechtlichen Regelungen an. Für das deutsche Recht steht hier nach wie vor das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Mittelpunkt, das schon seit mehr als einem Jahrhundert die wesentlichen Spielregeln für ein faires Miteinander von Vertragsparteien aufstellt. Es regelt eingangs in den Paragraphen 13 und 14, wer Verbraucherin bzw. Verbraucher und wer Unternehmerin bzw. Unternehmer ist. Aus dieser Stellung heraus leiten sich dann spezielle Rechte und Pflichten ab. Zwei weitere wesentliche Säulen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Preisangaben-Verordnung.

Fairer Wettbewerb

Vertragsrecht

Schulden / Verbraucherinsolvenz

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