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Amtliche Futtermittelüberwachung

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) ist in Sachsen die zuständige Behörde im Sinne des Futtermittelrechts und des Verfütterungsverbotsrechts und nimmt die Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung und die Registrierungen und Zulassungen der Futtermittelunternehmer nach Futtermittelhygieneverordnung wahr.

Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung besteht darin, das hohe Verbraucherschutzniveau mit einer ziel- und risikoorientierten Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer abzusichern.

Die Futtermittelkontrollen basieren auf der Grundlage der im bundeseinheitlichen Kontrollprogramm Futtermittel enthaltenen Vorgaben.

Von den speziell ausgebildeten amtlichen Futtermittelkontrolleuren werden sowohl bei Herstellern und Händlern als auch bei landwirtschaftlichen Tierhaltern unangemeldete Prozess- und Produktkontrollen durchgeführt, die alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und der Verfütterung umfassen.

Im Rahmen der Prozesskontrollen erfolgen Betriebs- und Buchprüfungen, bei denen die Dokumentationen von Abläufen, Tätigkeiten und wesentlichen Betriebsdaten überprüft und die Räumlichkeiten, Anlagen und Flächen der Futtermittelunternehmen inspiziert werden.

Die Produktkontrollen umfassen die Probennahmen der unterschiedlichen Futtermittel. Die Schwerpunkte der Produktkontrollen bestehen darin festzustellen, ob die Deklarationen der Inhalts- und Zusatzstoffe mit dem Futtermittel übereinstimmen und ob sich verbotene, unerwünschte oder unzulässige Stoffe, wie zum Beispiel Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, in den Futtermitteln befinden.

Die anschließende Analyse der Futtermittelproben wird in der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft in Nossen durchgeführt.

Für die Auswertung und Erfassung aller Analysenergebnisse, Kontrollberichte, Buchprüfungen und die Auslösung von erforderlichen Schnellwarnungen im Rahmen des Europäischen Schnellwarnsystems sowie für den hoheitlichen Vollzug und das damit verbundene Verwaltungshandeln ist die LUA zuständig.

Alle in Sachsen tätigen Futtermittelunternehmer, die auf einer Erzeugungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, oder Transport- oder Vertriebsstufe von Futtermitteln, von der Futtermittelprimärproduktion bis hin zum Inverkehrbringen tätig sind, sind verpflichtet, sich nach Futtermittelhygieneverordnung registrieren zu lassen. Dafür muss der Futtermittelunternehmer der zuständigen Behörde, das ist in Sachsen die LUA, alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebe melden. Für besondere Tätigkeiten ist sogar eine Zulassung durch die zuständige Behörde notwendig. Nach erfolgter Registrierung erfolgt einmal jährlich die Veröffentlichung aller registrierten und zugelassenen Futtermittelunternehmen im elektronischen Bundesanzeiger.

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