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Amtliche Lebensmittelüberwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist gemäß Grundgesetz Aufgabe der Länder und obliegt als hoheitliche Aufgabe den einzelnen Bundesländern. Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung und überwacht die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Vorgaben. Den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die amtliche Lebensmittelüberwachung geben die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vor.

Überwacht werden Lebensmittel, Zusatzstoffe, Tabakerzeugnisse, Wein, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Instrumente der Überwachung sind risikoorientierte turnusmäßige Betriebskontrollen und die risikoorientierte Entnahme amtlicher Proben und die Ahndung von hierbei ggf. festgestellten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Auch in Verdachts und Beschwerdefällen werden anlassbezogene Kontrollen und Probenahmen durchgeführt. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist Bestandteil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Struktur

Im Freistaat Sachsen ist die amtliche Lebensmittelüberwachung nach Landesrecht wie folgt strukturiert:

Wer ist für die Lebensmittelüberwachung zuständig?

Die Sicherheitsstandards für Lebensmittel sind in Deutschland sehr hoch. Das liegt nicht zuletzt an den Lebensmittelüberwachungsbehörden, die dafür zuständig sind zu prüfen, dass die Lebensmittelunternehmer Ihrer Verantwortung für die Sicherheit und Rechtskonformität der Lebensmittel auch nachkommen. In Sachsen sind die 13 unteren Lebensmittelüberwachungsämter (LÜVÄ) der Kreise und kreisfreien Städte zuständig für die Überwachung von Lebensmittelunternehmern vor Ort. Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) untersucht Lebensmittelproben sowohl planmäßig als auch bei Verdacht. Zusammen mit der oberen (Landesdirektion Sachsen) sowie der obersten Landesbehörde (SMS) wirken sie zusammen, um den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren aber auch vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten. 
In einem neuen Erklärfilm des SMS wird die Lebensmittelüberwachung in Sachsen vorgestellt. Es wird anhand eines Beispiels beschrieben was passiert, wenn einmal die Sicherheitsstandards nicht gehalten werden. Dabei wird erklärt, wer für die Überwachung verantwortlich ist, welche Aufgaben die einzelnen Behörden haben und an wen konkret sich Verbraucher wenden können, wenn Sie ein Problem bei einem von Ihnen erworbenen Lebensmittel feststellen.

Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften

Europäisches Recht

Bundesrecht

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