Hauptinhalt

Amtlicher Tierarzt (m/w/d)

Tierärztinnen und Tierärzte verhüten, lindern und heilen nicht nur Leiden und Krankheiten der Tiere. Sie dienen darüber hinaus der Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestands und helfen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen. Von daher sind amtliche Tierärztinnen und Tierärzte in den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung betraut.

Die tierärztliche Lebensmittelüberwachung umfasst alle Tätigkeiten bei der Erzeugung und beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln vor allem tierischer Herkunft. Dies umfasst die regelmäßige Überwachung der Hygiene inklusive Probenahme in den entsprechenden Betrieben als auch die Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Rechtsvorschriften durch den Lebensmittelunternehmer, wie Prüfung der Eigenkontrollen des Betriebes, durchgeführte Schulungen und sonstige Dokumentationspflichten. Eine besondere Aufgabe besteht bei der Schlachtung in der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die amtliche Tierärztin bzw. den amtlichen Tierarzt. Dabei kann er sich von amtlichen Fachassistenten (ehemals Fleischkontrolleure) unterstützen lassen. Der Amtstierarzt oder amtliche Tierarzt steht hier vor allem im Dienste der Gesundheitsvorsorge und des Verbraucherschutzes.

Mit fleischhygienerechtlichen Untersuchungs- und Überwachungsaufgaben gemäß der EU-Vorschriften können von der zuständigen Behörde auch niedergelassene Tierärzte beauftragt werden. Diese sind innerhalb des ihnen erteilten Auftrags befugt und verpflichtet, alle Amtsverrichtungen wahrzunehmen, die den amtlichen Tierärzten übertragen sind.

Vorrangige Aufgaben

  • Kontrollen von sowie Audits in Lebensmittelbetrieben
  • Probenahmen
  • Informationen zur Lebensmittelkette prüfen
  • Schlachttieruntersuchung
  • Wohlbefinden der Tiere feststellen
  • Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
  • Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinellen
  • Inspektion des Umgangs mit spezifiziertem Risikomaterial und anderen tierischen Nebenprodukten
  • Durchführung von Labortests.

Rechtsvorschriften

zurück zum Seitenanfang