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Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker (m/w/d)

Zugangsbedingung für die Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (m/w/d) ist die Hochschulreife.

Die Ausbildung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker gliedert sich in:

  • ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern und
  • eine berufspraktische Ausbildung von zwölf Monaten in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Die Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker gliedert sich in:

  • Die Erste Staatsprüfung: Der erste Prüfungsabschnitt soll mit Abschluss des vierten Semesters, der zweite Prüfungsabschnitt soll mit Abschluss des achten Semesters beendet werden
  • Die Zweite Staatsprüfung
  • Der dritte Prüfungsabschnitt soll in der Regel am Ende der berufspraktischen Ausbildung abgelegt werden

Informationen zur berufspraktischen Ausbildung

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (m/w/d) erfolgt in Sachsen gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Ausbildung und Prüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LMChemAPVO). Sie gliedert sich in ein Universitätsstudium und in eine Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung.

Während der berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse angewandt, vertieft und erweitert werden. Diese Ausbildung findet in Sachsen in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) statt.

Bewerben sich mehr Kandidaten als Ausbildungsplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Praktikantenplätze nach dem Prinzip der Bestenauswahl (Leistung und Eignung).
Für die Vergabe sind

  • der Notendurchschnitt für den 2. Prüfungsabschnitt
  • die Note für Lebensmittelrecht
  • die Note für Lebensmittelchemie

maßgeblich. Aus diesen drei Noten wird eine Summe gebildet. Diese Summe kann durch jeweils

  • 0,3 Bonuspunkte für Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Qualitätsmanagement
  • 0,3 Bonuspunkte für Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Verwaltungsrecht

vermindert werden.

Anhand dieses Ergebnisses wird eine Reihenfolge aller Bewerber erstellt und die verfügbaren Ausbildungsplätze werden, beginnend beim Besten, vergeben.

Der Platz für Wiederbewerber wird anhand einer separaten Bestenliste für Wiederbewerber nach gleichem Schema vergeben.

Die Ausbildung an der LUA Sachsen beginnt jährlich am 1. Oktober.

Die berufspraktische Ausbildung endet in der Regel nach 12 Monaten zum 30. September (Ausnahmen siehe § 3 Abs. 4 LMChemAPVO) mit Bestehen des dritten Prüfungsabschnittes.

Es stehen zehn Ausbildungsplätze pro Jahr zur Verfügung. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt über ein Auswahlverfahren, wobei einer der zur Verfügung stehenden Plätze Wiederbewerbern vorbehalten ist.

Die berufspraktische Ausbildung erfolgt an den LUA-Standorten Chemnitz und Dresden. Außerdem finden eine mindestens vierwöchige Hospitation in einem der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter Sachsens (LÜVÄ) sowie ein dreimonatiges Betriebspraktikum statt.

Die Praktikanten erhalten eine monatliche Vergütung nach Maßgabe der Praktika-Richtlinie der TdL vom 1. Juni 2016 in der jeweils geltenden Fassung. Sie beträgt derzeit:

  • in den ersten sechs Monaten 950 Euro und
  • ab dem siebten Monat 1.260 Euro.

Während der Ausbildung entstehende Kosten für Reise und Unterkunft werden durch die Praktikanten getragen. Zuschüsse oder Erstattungen dieser Kosten sowie eine Umzugskostenvergütung sind ausgeschlossen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für das Ausstellen des Befähigungsausweises nach Paragraf 15 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 8 LMChemAPVO durch die Landesdirektion Sachsen gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis (SächsKVZ) Verwaltungsgebühren von derzeit 130 Euro anfallen.

Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung an der LUA ist ein Studium der Lebensmittelchemie, welches mit dem zweiten Prüfungsabschnitt abgeschlossen wurde (erste Staatsprüfung, Master oder Diplomprüfung). Entsprechende Nachweise müssen bis spätestens 31. August nachgereicht werden, falls sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Wenn alle Prüfungen bis zum 31. August erfolgreich abgeschlossen wurden, das Abschlusszeugnis bis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht ausgehändigt wurde, ist eine Bestätigung der Universität/Hochschule über den erfolgreichen Abschluss aller Prüfungen ausreichend. 

Bewerber, die diese Unterlagen nicht bis zu dem genannten Termin vorgelegt haben, können die Ausbildung an der LUA zum 1. Oktober nicht beginnen. Der Ausbildungsplatz wird dem nächsten Bewerber auf der aktuellen Warteliste angeboten.

Die berufspraktische Ausbildung an der LUA Sachsen ist für alle Bewerber mit entsprechendem Abschluss zugänglich. Es ist jedoch erforderlich, dass die Inhalte der Ausbildung und Prüfungen im Zweiten Prüfungsabschnitt denen der LMChemAPVO entsprechen.

Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz muss bis zum 31. März für das am 1. Oktober beginnende Ausbildungsjahr im Sachgebiet Personal und Recht der LUA eingegangen sein. Bewerbungsunterlagen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an die:

Ansprechpartner: Sachgebietsleiter Personal und Recht

Postanschrift:
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Sachgebiet Personal und Recht
Jägerstraße 8/10
01099 Dresden

E-Mail: bewerbung@lua.sms.sachsen.de

In Verbindung mit der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • tabellarischer Lebenslauf 
  • Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Zeugnis des ersten und zweiten Prüfungsabschnittes/Diplomzeugnis (beglaubigte Kopien), ansonsten Notenspiegel von der Universität
  • Note zur Vorlesung »Lebensmittelrecht« muss daraus ersichtlich sein – sächsische Studenten können eine Bescheinigung unter studienbuero.mn@tu-dresden.de (Prüfungsamt Lebensmittelchemie TU Dresden) anfordern
  • gegebenenfalls Diplom
  • gegebenenfalls Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Qualitätsmanagement
  • gegebenenfalls Teilnahmenachweis an einer Vorlesung Verwaltungsrecht
  • gegebenenfalls schriftliche Absagen auf bereits erfolgte Bewerbungen an der LUA Sachsen
  • erforderlichenfalls ist eine Erklärung beizufügen, dass die noch ausstehenden Unterlagen bis zum 31. August nachgereicht werden

Sie erhalten circa zwei Wochen nach Eingang der Bewerbung eine schriftliche Eingangsbestätigung. Diese bestätigt nur den Eingang der Unterlagen, gibt jedoch keine Auskunft über deren Vollständigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Vergabestelle erst nach dem Bewerbungsstichtag erfolgt. Unvollständige Unterlagen führen zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Dasselbe gilt für unbeglaubigte Nachweise, die aber in beglaubigter Form hätten eingereicht werden müssen.

Bewerber, die nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten eine schriftliche Absage. Abgelehnte Bewerber können sich wiederholt mit jeweils allen erforderlichen Unterlagen (inklusive Absage) bewerben.

Werden vergebene Ausbildungsplätze durch Absage vor Ausbildungsbeginn wieder frei, wird auf eine entsprechend angelegte Warteliste nach den gleichen Kriterien wie oben genannt zurückgegriffen.

Betriebspraktikum

In der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. September wird für Praktikanten der Lebensmittelchemie der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) ein dreimonatiges Praktikum in einem Unternehmen der Herstellung, Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen oder in einem Handelslaboratorium (Betriebspraktikum) durchgeführt.

Die Praktikanten erhalten auch während des Betriebspraktikums eine monatliche Vergütung durch die LUA.

Während der Praktikumszeit wird dem Praktikanten/der Praktikantin Gelegenheit gegeben, eine Auswahl aus berufsspezifischen Tätigkeiten im Unternehmen kennen zu lernen und, zum Beispiel in Form von Projektarbeiten, zu trainieren. Berufsspezifische Tätigkeiten eines Lebensmittelchemikers können unter anderem sein:

  • lebensmittelrechtliche Prüfung von Zusammensetzungen und Etikettierungen von Lebensmitteln, Kosmetika oder Bedarfsgegenständen
  • Stellungnahmen zu Beanstandungen,
  • Stellungnahmen an Verbände oder Ähnliches, zum Beispiel im Zusammenhang mit Normungs- oder Rechtssetzungsvorhaben,
  • Beteiligung an der Entwicklung und dem Betrieb von Qualitätsmanagement-Systemen, insbesondere des DIN/ISO 17025-Systems oder der DIN/ISO-9000-Reihe sowie an der Vorbereitung von Audits
  • Begleitung, Unterstützung von Zertifizierungsprozessen
  • Beteiligung bei der Entwicklung neuer Produkte,
  • Beteiligung bei der Optimierung von Produktionsverfahren sowie bei der Fehlersuche und -behebung bei Produktionsstörungen,
  • Auswahl, Durchführung oder Entwicklung von physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen Untersuchungsverfahren zur Produktkontrolle
  • Bewertung von Laborprüfergebnissen,
  • Literaturrecherchen und Ausarbeitungen zu lebensmittelchemischen, ernährungswissenschaftlichen oder lebensmittelrechtlichen Fragestellungen.

Eine Liste der Unternehmen / Handelslaboratorien, bei denen auf Basis einer Ausbildungsvereinbarung Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, finden Sie unten auf der Seite unter »Weiterführende Informationen«.

Die Praktikanten haben die Möglichkeit, sich bei einem der genannten Unternehmen oder bei anderen Unternehmen der Herstellung, Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen oder in einem Handelslaboratorium um einen Praktikumsplatz zu bewerben. Die Bewerbung um den Praktikumsplatz soll mit Beginn der Ausbildung an der LUA am 1. Oktober starten. Bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Betriebspraktikums muss jeder Praktikant gegenüber der LUA einen Platz in einem Unternehmen nachweisen. Die Zuweisung für den Zeitraum des Betriebspraktikums zum Unternehmen / Handelslaboratorium erfolgt durch die LUA.

Bei einem selbst organisierten Betriebspraktikum in anderen entsprechenden Unternehmen sind analoge Mindestanforderungen an das Praktikum gemäß den oben angeführten berufsspezifischen Tätigkeiten eines Lebensmittelchemikers vorab sicherzustellen und der LUA gegenüber mittels dem Formblatt »Bestätigung Praktikumsplatz« (ebenfalls unter »Weiterführende Informationen«) darzulegen.

Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften

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