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Der Pestizidreport Sachsens – Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher

Regelmäßig erscheinende Pressemeldungen zu Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PSM) in oder auf Obst und Gemüse verunsichern die Verbraucherinnen und Verbraucher permanent. Wie stark sind Obst und Gemüse, welche auf Märkten und in Handelsketten angeboten werden nun tatsächlich mit PSM-Rückständen belastet?

Das Sozialministerium informiert sofort in einem Pestizidreport über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Untersuchung von pflanzlichen Lebensmitteln auf Rückstände von PSM und liefert so einen Beitrag, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kaufentscheidung zu erleichtern.

Was stellt der Pestizidreport dar?

Der Pestizidreport enthält für die letzten 3 Jahre sämtliche Ergebnisse der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen über die Untersuchungen von pflanzlichen Lebensmitteln auf Rückstände von PSM.

Wie funktioniert der Pestizidreport?

Interessierte Verbraucher können sich die Ergebnisse für das jeweilige Einzel-Lebensmittel, zum Beispiel Apfel oder Zitrone anschauen. Ab einer Mindestanzahl von 10 untersuchten Proben wurde eine Auswertung vorgenommen – zu erkennen an der grünen Hinterlegung des Lebensmittels beziehungsweise der Probenzahl. Diese kann aufgerufen werden und es wird deutlich, wie sich die Situation für das Lieblingsobst oder -gemüse hinsichtlich Rückständen von PSM für das laufende Jahr und für die letzten drei zurückliegenden Jahre darstellt, zum Beispiel

  • wie viele Proben insgesamt untersucht wurden,
  • wie viele davon frei von Rückständen waren,
  • auf wie vielen mehr als ein Wirkstoff, sogenannte Mehrfachrückstände nachgewiesen wurden,
  • wie oft die rechtlich geregelten Höchstgehalte überschritten wurden,
  • welche Wirkstoffe am häufigsten zu finden waren sowie
  • die Herkunftsländer der jeweiligen Erzeugnisse.

Beachten Sie bitte:

Die amtliche Lebensmittelüberwachung geht bei der Probenahme risikoorientiert vor. Das heißt hinsichtlich Rückständen von PSM, dass von Erzeugnissen, die in der Vergangenheit besonders aufgefallen sind, häufiger Proben entnommen werden als von Erzeugnissen, die unauffällig waren. Damit ergeben sich höhere Beanstandungsquoten als bei repräsentativen Beprobungen. Aus diesem Grund können Sie aus den dargestellten Ergebnissen keine Aussagen über die durchschnittliche Belastung der Gesamtheit der am Markt angebotenen Lebensmittel ableiten.

Der amtlichen Lebensmittelüberwachung über die Schulter geschaut:

In Sachsen werden jährlich ca. 1.400 Proben von Lebensmitteln, davon zirka 1.100 bis 1.200 pflanzlicher Herkunft auf Rückstände von PSM untersucht.

Die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist notwendig, um Kulturpflanzen und Erntegüter vor Schädlingen, Krankheiten und anderen negativen Einflüssen zu schützen. Nach Anwendung von PSM ist der Nachweis der betreffenden Wirkstoffe auf beziehungsweise in den behandelten Lebensmitteln nahezu unvermeidlich. Nachgewiesene Rückstände von PSM-Wirkstoffen auf Lebensmitteln an sich sind nicht unrechtmäßig. Jedoch sind die Verbraucher vor überhöhten Rückständen zu schützen. Aus diesem Grunde sind Höchstgehalte in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Lebensmittel dürfen keine Rückstände über den für sie festgesetzten Höchstgehalten enthalten. Derartig belastete Ware darf nicht vermarktet werden.  

Die primäre Verantwortung, dass die Erzeugnisse die Rückstands-Höchstgehalte einhalten, liegt bei der Wirtschaft. Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, die Einhaltung der Sorgfaltspflicht der Lebensmittelunternehmen zu kontrollieren. Dem kommt sie unter anderem durch risikoorientierte Probenahme nach. Wird bei einer Probe ein Rückstand eines PSM-Wirkstoffes mit einem Gehalt bestimmt, der gesichert über dem rechtlich vorgegebenen Höchstgehalt liegt, ergreifen die Lebensmittelüberwachungsbehörden amtliche Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Händlern, Importeuren oder Erzeugern. Gesichertes Überschreiten bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der nachgewiesene Gehalt mindestens 50 % über dem festgesetzten Höchstgehalt, also außerhalb der methodisch-analytischen Schwankungsbreite liegen muss. In den Tabellen sind alle numerisch festgestellten Höchstgehaltsüberschreitungen also auch die geringfügigen aufgeführt.

Rückstands-Höchstgehalte werden nur so hoch wie nach den Grundsätzen der guten landwirtschaftlichen Praxis für die beabsichtigte Anwendung erforderlich und nie höher als gesundheitlich vertretbar, festgesetzt (Minimierungsgebot). Der überwiegende Teil der Höchstgehalte liegt weit unterhalb der toxikologischen Grenzwerte, die für die Bewertung des akuten bzw. chronischen Verbraucherrisikos verwendet werden.

In diesem Zusammenhang ist es für die Verbraucher wichtig zu wissen, dass sich die Höchstgehalte grundsätzlich auf das unverarbeitete Obst oder Gemüse beziehen, wie zum Beispiel Bananen mit Schale, Orangen mit Schale oder Kartoffeln roh, ungewaschen und mit Schale. So spiegeln auch die in den Tabellen dargestellten Untersuchungsergebnisse den Rückstandsgehalt der unverarbeiteten Erzeugnisse wider. Deshalb enthält der essbare Teil des Erzeugnisses in aller Regel geringere Mengen an PSM-Rückständen.

Was gibt es darüber hinaus zu wissen?

Was sind Mehrfachrückstände und wie kommt es zu Mehrfachrückständen in Obst und Gemüse?

Von Mehrfachrückständen wird gesprochen, wenn in einer Probe mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen wird. Dabei können in empfindlichen Kulturen wie Früherdbeeren bis zu 10 verschiedene Wirkstoffe festgestellt werden. Mehrfachrückstände haben ihre Ursache unter anderem im gezielten Einsatz spezifisch wirkender PSM gegen verschiedene Schaderreger, dem Einsatz von Kombinationspräparaten, die mehrere Wirkstoffe gleichzeitig enthalten, aber auch im Vermischen unterschiedlich behandelter Ware – Angebot von Mischproben im Handel (zum Beispiel von Erzeugerorganisationen, bei denen die Erzeuger verschiedene Präparate benutzen oder der klassische Paprikamix (rot, grün, gelb). An dieser Stelle sei auch hinzugefügt, dass die ständig fortschreitende Entwicklung auf dem Gebiet der Rückstands-Analytik hier einfließt – so dass zunehmend mehr Wirkstoffe in immer geringeren Gehalten nachgewiesen und bestimmt werden können.

Der überwiegende Teil dieser Mehrfachrückstände wird mit einem Gehalt weit unterhalb der Höchstgehalte des jeweiligen einzelnen Wirkstoffs bestimmt. Sie sind wie Rückstände einzelner Wirkstoffe in Lebensmitteln prinzipiell unerwünscht und auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist es kaum wahrscheinlich, dass Mehrfachrückstände zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Verbraucherinnen und Verbraucher führen.

Was ist zur Situation von PSM-Rückständen in Ökolebensmitteln zu sagen?

Es gilt auch hier: sowohl konventionell erzeugte als auch Ökolebensmittel müssen sicher sein. Erfahrungsgemäß sind auf Grund der vorgegebenen Erzeugungsvorschriften in Ökolebensmittel kaum Rückständen von PSM-Wirkstoffen zu finden.

Zum Schluss:

Genießen Sie Ihr Obst und Gemüse. Pflanzliche Lebensmittel stellen einen wertvollen Beitrag im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung dar. Der Vorteil jeder zusätzlichen Portion von Obst oder Gemüse ist immer höher einzustufen als ein eventueller Nachteil durch PSM-Rückstände.

Lassen Sie sich noch einmal daran erinnern, dass der überwiegende Teil der abgebildeten Untersuchungsergebnisse auf risiko- also beanstandungsorientierter Probenahme basiert und damit nicht die durchschnittliche Rückstandssituation der jeweilig betrachteten Obst- bzw. Gemüsesorte mit PSM widergegeben wird.

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