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Verbraucherbeschwerde

Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind Ansprechpartner für die Bürger bei Verdacht auf verdorbene, zum Verzehr nicht geeignete Lebensmittel (beispielsweise abweichender Geruch oder Geschmack von Lebensmitteln, Fremdkörper) oder auch sonstige Beanstandungen wie bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Hygienevorschriften in Lebensmittelbetrieben (unter anderem Gaststätten, Imbisse, Bäckereien, Fleischereien). 

Die Beanstandungen können sich auch auf kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel körpernah getragener Schmuck, Verpackungsmaterial für Lebensmittel oder Küchengeräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, beziehen. Bürger können in solchen Fällen die Lebensmittel, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände in den für sie örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern abgegeben. Um der Beschwerde sachgerecht nachgehen zu können, ist es erforderlich, dass der Behörde bestimmte Angaben und Informationen zu den Beanstandungen mitgeteilt werden. Hierzu kann das Formular »Verbraucherbeschwerde« genutzt werden.

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