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Tabakerzeugnisse

Mehrere Reihen von Tabakpflanzen auf Feld © Pixabay

Tabakerzeugnisse werden aus Rohtabak hergestellt. Ihr Konsum ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Zu den Tabakerzeugnissen gehören neben Zigaretten, Feinschnitt (Tabak zum Selbstdrehen), Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Schnupftabak, Kautabak sowie Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch. Diese Erzeugnisse sowie verwandte Erzeugnisse, wie E-Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse, unterliegen den tabakrechtlichen Regelungen der EU und Deutschlands.

Ziel der Tabakgesetzgebung ist neben dem Verbraucherschutz vor allem, die Attraktivität des Neueinstiegs in das Rauchen, insbesondere bei Jugendlichen, zu reduzieren. Dies soll beispielsweise durch kombinierte Text-Bild-Warnhinweise bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak (sogenannte Schockfotos), durch zusätzliche Werbeverbote, durch Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden und detaillierte Vorgaben zur stofflichen Beschaffenheit, wie Verbote bestimmter Aromen (zum Beispiel Menthol und Fruchtaromen) erreicht werden. 

Im Rahmen der amtlichen Überwachung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen werden die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen nach dem Tabakrecht durch betriebsspezifische Kontrollen bei Herstellern, Importeuren und Großhändlern sowie das Angebot im Einzelhandel und bei örtlich ansässigen Internetanbietern kontrolliert. Die Untersuchung der dabei stichprobenartig entnommenen Proben erfolgt produkt-spezifisch. Schwerpunkte hierbei sind die Überprüfungen der Emissionswerte und Inhaltsstoffe, der Warnhinweise und Verpackung, der Kenntlichmachung sowie das Erfüllen bestehender Mitteilungspflichten.

Auch auf die Einhaltung genereller Verbote, wie das Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch (zum Beispiel »Snus«), wird geachtet.
Die grundlegenden rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus der europäischen Tabakproduktrichtlinie, die in Deutschland mit dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung umgesetzt wurde. Diese gelten seit dem 20. Mai 2016. 

Mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht sind auch Änderungen im Mitteilungsverfahren für Zusatzstoffe von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten, wie beispielsweise E-Zigaretten, zu beachten. Eine weitere Neuerung ist die Registrierungspflicht für den grenzüberschreitenden Fernabsatz von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten und Nachfüllbehältern.

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