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Mineralwasser, alkoholfreie Getränke

Mineralwasser wird in ein rundes Glas eingegossen © Pixabay

Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammt, aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen wird und von ursprünglicher Reinheit ist. Es ist außerdem durch einen bestimmten Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen gekennzeichnet, der im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben muss. Ein Mindestgehalt an Mineralstoffen ist übrigens nicht festgelegt. Somit kann der Verbraucher entsprechend seiner Vorlieben entweder ein leicht mineralisiertes und somit eher neutral schmeckendes oder ein stärker mineralisiertes Wasser kaufen. Letztere Wässer leisten durchaus einen Beitrag zur Deckung des Mineralstoffbedarfs. Der Verbraucher sollte dabei auf entsprechende Auslobungen wie »calciumhaltig« oder »magnesiumhaltig« achten. Darüber hinaus bedarf natürliches Mineralwasser einer amtlichen Anerkennung.

Neben natürlichem Mineralwasser wird auch Quellwasser und Tafelwasser in Verkehr gebracht. Quellwasser stammt ebenfalls aus einem unterirdischen Wasservorkommen und wird ebenso aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen. Wie bei Mineralwasser sind so gut wie keine Aufbereitungsmaßnahmen zulässig. Allerdings gilt für Quellwasser das Kriterium der ursprünglichen Reinheit nicht, stattdessen gelten vielfach die Trinkwassergrenzwerte. Bei Tafelwasser handelt es sich um Wasser, das außer Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser weitere Zutaten, wie etwa Meerwasser und Mineralsalze, enthalten kann. Eine amtliche Anerkennung ist weder für Quellwasser noch für Tafelwasser erforderlich.

Zu den alkoholfreien Getränken gehören weiterhin Fruchtsäfte (100 Prozent Fruchtsaftgehalt), Fruchtnektare (je nach Fruchtart 25 bis 50 Prozent Fruchtsaftgehalt), Gemüsesäfte 100 Prozent Gemüsegehalt), Gemüsenektare (meist 40 Prozent Gemüsegehalt) und Erfrischungsgetränke auf Basis von Wasser mit geschmackgebenden Zutaten. Beispiele für Erfrischungsgetränke sind Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaftschorlen, Limonaden und Brausen. Aber auch Fitness-, Energygetränke, Eistees und Bubble Teas sind als alkoholfreie Getränke einzuordnen. Im Getränkebereich gilt die Faustregel: geringe Fruchtsaftgehalte werden durch Zucker- oder Süßstoffzusätze und im Niedrigfruchtsaftbereich auch durch Aromen, Farbstoffe und Trübungsmittel ausgeglichen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, beim Kauf den auf der Verpackung angegebenen Fruchtgehalt im Auge zu behalten. Sollte er nicht angegeben sein, kann davon ausgegangen werden, dass keiner oder nur ein sehr geringer Gehalt (unter drei Prozent) enthalten ist.

Untersuchungsspektrum

Entsprechend der rechtlich fixierten Produkteigenschaften ist natürliches Mineralwasser auf ursprüngliche Reinheit, auf die Einhaltung der Grenzwerte für bestimmte Spurenelemente und Prozessparameter (zum Beispiel Bromat) und auf konstante Mineralstoffzusammensetzung zu prüfen. Für die Konstanzbeurteilung wird üblicherweise der Analysenauszug auf dem Etikett herangezogen. Die ursprüngliche Reinheit stellt das Schlüsselcharakteristikum eines natürlichen Mineralwassers dar. Zur Überprüfung der ursprünglichen Reinheit werden an der Landesuntersuchungsanstalt mikrobiologische Parameter (Koloniezahl bei 20 Grad Celsius und 37 Grad Celsius, coliforme Keime, Escherichia coli, Fäkalstreptokokken, Pseudomonas aeruginosa, sulfitreduzierende, sporenbildende Anaerobier) und chemische Parameter (unter anderem Pestizide und deren Abbauprodukte, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), flüchtige organische Halogenverbindungen, Trihalogenmethane, Benzol) analysiert. Bei Polyethylenterephthalat (PET)-Flaschen stehen des Weiteren vermeidbare Stoffübergänge von süßlich schmeckendem Acetaldehyd in das Füllgut und eine verminderte Lagerstabilität durch Kohlendioxidverluste im Fokus der analytischen Untersuchungen. Die auf den PET-Flaschen in der Regel angegebenen Lagerungshinweise wie »kühl« und »lichtgeschützt lagern« sollte der Verbraucher zur Minimierung dieser negativen Beeinflussungen beherzigen. Ist eine Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt, gelten besonders strenge Grenzwerte für Natrium, Nitrat, Nitrit, Sulfat, Fluorid, Mangan, Arsen, Uran und die Radionuklide Radium-226 und Radium-228, deren Einhaltung ebenfalls strikt überprüft wird. Gegenwärtig sind 12 sächsische Mineralwassermarken am Markt etabliert. Diese Mineralwässer werden halbjährlich mikrobiologisch untersucht sowie jährlich einer umfangreichen chemischen Analyse unterzogen.

Die Untersuchung von Fruchtsäften/-nektaren und Gemüsesäften/-nektaren dient vor allem der Ermittlung ihrer Identität und Authentizität. Anhand des Zucker-, Säure-, Mineralstoff-, Aminosäure- und Anthocyanspektrums werden Unverfälschtheit und Fruchtgehalte ermittelt. Zudem wird die Echtheit des Fruchtaromas beurteilt. Daneben werden Nährwerteigenschaften, zum Beispiel Vitamingehalte, ebenso wie streng reglementierte Kontaminanten, zum Beispiel Mykotoxine, Schwermetalle und Pestizide, überprüft. Nicht zuletzt werden bestimmte Gärungskomponenten untersucht. Fruchtsäfte/-nektare dürfen nur unvergoren, Gemüsesäfte/-nektare unvergoren oder milchsauer vergoren in den Verkehr gebracht werden.

Das analytische Untersuchungsspektrum der anderen alkoholfreien Getränke ist auf Grund der vielgestaltigen Zusammensetzung sehr breit gefächert. Im Mittelpunkt steht die Überprüfung etwaig deklarierter Fruchtgehalte, zusatzstoffrechtlicher Forderungen (Grenzwerte für Süßstoffe, Konservierungsstoffe, Farbstoffe) sowie die Überprüfung nährwertbezogener Angaben (Vitamin-, Mineralstoffgehalte) und aromastoffbezogener Vorgaben (Höchstgehalt für Chinin, Natürlichkeit von Aromen, Fehlaromen). Spezielle Getränkekategorien wie Fitnessgetränke werden hinsichtlich einer optimierten Zusammensetzung (Mineralstoffspektrum, Osmolarität), Energygetränke hinsichtlich der Einhaltung der Höchstgehalte für Koffein, Taurin und Inosit untersucht.

Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften

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