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Obst und Gemüse

Mehrere rote Strauchtomaten © Pixabay | 1195798

Neben Obst und Gemüse und den verschiedenen Erzeugnissen daraus spielen auch Nüsse, Ölsamen, Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Kartoffelprodukte, Konfitüren und Marmeladen, Pilze und Pilzerzeugnisse, Suppen, Fertiggerichte sowie Gewürze und Würzmittel eine wesentliche Rolle in der Ernährung und werden auf ihre Beschaffenheit und hinsichtlich der Kennzeichnung untersucht und beurteilt. Als Grundlagen für die Beurteilung werden sowohl EG-Verordnungen als auch spezielle nationale Produktverordnungen sowie Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches und Herstellerrichtlinien herangezogen. 

Einen immer größeren Anteil an den untersuchten Proben nehmen vegane und vegetarische Ersatzprodukte ein. Die Herstellung veganer oder vegetarischer Ersatzprodukte muss so erfolgen, dass eine Ähnlichkeit mit dem in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs erreicht wird. Um eine Irreführung des Verbrauchers auszuschließen, muss die Kennzeichnung so gewählt werden, dass der vegane oder vegetarische Charakter des Lebensmittels eindeutig erkennbar ist. Diese Produktgruppe wird regelmäßig mikrobiologisch, auf Zusatzstoffe sowie auf Mineralölbestandteile untersucht.

Frisches Obst und Gemüse wird vorrangig auf Pflanzenschutzmittel untersucht. Dabei werden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln – mit Ausnahme der biologisch erzeugten Produkte – in fast allen Proben nachgewiesen. Rückstände oberhalb der festgesetzten Höchstgehalte werden jedoch nur selten festgestellt. Bei Gemüse ist als ein weiterer Schwerpunkt die Untersuchung auf Nitrat zu nennen. Gemüse ist dabei die Hauptquelle für die Aufnahme von Nitrat durch den Menschen. Erhöhte Nitratgehalte können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Menschen führen. Zur Verringerung der Nitratexposition durch Lebensmittel wurden jedoch gemeinschaftsweit geltende Höchstgehalte für Nitrat in Kopfsalat, Eisbergsalat, Rucola und Spinat (frisch und haltbar gemacht) festgelegt, deren Einhaltung in diesem Fachgebiet ständig überprüft wird. Auch die für frisches Obst und Gemüse festgesetzten Höchstgehalte an Blei und Cadmium werden regelmäßig überprüft. Eine Überschreitung dieser Höchstgehalte wird ebenfalls sehr selten festgestellt. 

Auch bei frischen Pilzen wird die Rückstandssituation anhand der Untersuchungen auf Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel überprüft. Wildpilze, vorrangig aus dem osteuropäischen Raum, werden auf Kontamination mit radioaktivem Cäsium untersucht.

Die Palette der Kartoffelerzeugnisse ist sehr vielseitig. Sie reicht von trockenen Erzeugnissen wie Kartoffelpüreepulver über Kartoffelteige bis hin zu tiefgefrorenen Erzeugnissen wie Pommes frites oder Kroketten. Kartoffelerzeugnisse werden schwerpunktmäßig auf Schwefeldioxid geprüft, da Schwefeldioxid und Sulfite häufig zur Verhinderung von unerwünschten Braunfärbungen eingesetzt werden, wobei die Einhaltung bestimmter Höchstmengen gewährleistet sein muss.

Mit ca. 800 Proben im Jahr sind Fertiggerichte in diesem Fachgebiet die größte Gruppe. Hier ist besonders die mikrobiologische Beschaffenheit insbesondere von Essenproben aus dem Bereich Imbiss, Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung zu prüfen. Neben der mikrobiellen Beschaffenheit spielt die Kenntlichmachung der verwendeten Zusatzstoffe sowie der enthaltenen Allergene eine dominierende Rolle. Der Verbraucher muss über die Verwendung von Zusatzstoffen und potentiell allergenen Zutaten auch in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen durch eindeutige Kennzeichnung informiert werden.

Gewürze werden vor allem auf Rückstände von Pestiziden, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Mykotoxinen sowie auf verbotene Farbstoffe (zum Beispiel Azo-Farbstoffe) untersucht. Auch die Untersuchung vorrangig von Oregano und Kreuzkümmel auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) stellt einen Untersuchungsschwerpunkt dar. Seit 1. Juli 2022 gelten in der EU gesetzliche Höchstgehalte für PA in bestimmten Lebensmitteln, wie zum Beispiel Kräutern.

Außerdem werden Gewürze und Kräuter auch auf mögliche Verfälschungen untersucht. Die stetig steigenden Weltmarktpreise für Gewürze verleiten manchen Hersteller dazu, die teuren Rohstoffe durch Beimengungen von minderwertigen Produkten zu strecken. Auch der mikrobiologische Status ist zu prüfen, da über Gewürze beispielsweise pathogene Keime in Lebensmittel eingetragen werden können.

Auch bei Schalenobst und bei Trockenfrüchten ist die Untersuchung auf Mykotoxine ein Schwerpunkt. Besonders auffällig sind hier Pistazien, Paranüsse, Erdnüsse und getrocknete Feigen. Des Weiteren werden Trockenfrüchten regelmäßig auf Zusatzstoffe, vor allem Konservierungsstoffe und SO2, untersucht. Nicht immer werden diese Zusatzstoffe rechtskonform deklariert.

Konfitüren, Gelees und Marmeladen sind insbesondere hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Kennzeichnung zu prüfen. Die Nichteinhaltung spezieller Vorgaben der Konfitürenverordnung ist häufig Ursache von Beanstandungen, so werden zum Beispiel Erzeugnisse als Marmeladen in den Verkehr gebracht, obwohl laut Konfitürenverordnung diese Bezeichnung nur für entsprechende Produkte aus Zitrusfrüchten vorgesehen ist. Hierbei ist der Trend festzustellen, dass überwiegend kleingewerblich hergestellte Konfitüren, Gelees und Fruchtaufstriche zu beanstanden sind. Bei diesen Herstellern existiert oftmals eine gewisse Unkenntnis über die Beschaffenheits- und Kennzeichnungsanforderungen für die jeweiligen Produkte.

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